Am 28. März 2004 hatten rechte Schläger in Rathenow bei einem Überfall auf Linke einen Mann schwer verletzt. Am Montag, den 30. März 2009 verurteilte das Landgericht Potsdam in einer Berufungsverhandlung einen der Täter. Das Urteil des Landgerichts korrigierte ein Fehlurteil des Amtsgerichts Rathenow und ungenügende Ermittlungen der Polizei.
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Nach dem Einzug des DFB-Teams ins Finale der Europameisterschaft wurden
Jugendliche, die T-Shirts mit antifaschistischen Slogans trugen, von
Mitgliedern der verbotenen Kameradschaft Sturm 27 angepöbelt. Der
Rathenower NPD-Vorsitzende Marcel Horlebeck schlug einen afrodeutschen
DFB-Fan mit der Faust ins Gesicht. Dieser musste sich in ärztliche
Behandlung begeben. Horlebeck trat wenige Tage danach von seinem
Posten zurück.
Prozess nach Angriff in Rathenow
Wegen drei Gewalttaten stehen am Donnerstag, den 17. August, die Rechtsextremisten Martin K. (23) und Michael P. (21) vor dem Amtsgericht Rathenow. Prozessbeginn ist 9 Uhr.
mehr...»Sturm 27«-Schläger vor Gericht
Am Donnerstag, den 14. April 2005, findet um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Rathenow, Raum 2.13, ein Prozess gegen Norman S. statt. Norman S., ein Mitglied der am Dienstag verbotenen neonazistischen Kameradschaft »Sturm 27« in Rathenow, wird vorgeworfen, am 12.09.2004 einen linksorientierten Jugendlichen zusammengeschlagen zu haben.
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