Abschiebungshaft: Fesselung weiter erlaubt

Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt (Foto: Flüchtlingsrat Brandenburg)

»Sie fesseln deine Beine, deine Arme und deinen Bauch. Die Gurte werden angezogen, sodass du deine Arme und Beine nicht mehr fühlst. Manchmal kontrolliert eine Schwester, ob die Gurte noch fest genug sind. Du bleibst in dieser Position für vier Stunden und dann kommen sie und fesseln dich erneut, nun aber mit dem Gesicht nach oben.« So beschrieb das Au-pair-Mädchen Alice K. seinen Aufenthalt in der Beruhigungszelle der Abschiebungshaftanstalt Eisenhüttenstadt im Herbst 2003. Die Kenianerin klagte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

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