Brandenburg ist nicht Sachsen, doch auch hier ist deutlich zu vernehmen, wie sich der Ton der Anti-Asyl-Hetze verschärft und in Gewalt niederschlägt. Rechte und rassistische Kundgebungen von AfD, Pegida-Ablegern, Bürgerwehren, Abendspaziergängern und der Neonazi-Partei „III. Weg“ nehmen zu. Für Geflüchtete ist es Alltag bedroht und angegriffen zu werden. Auch Kommunalpolitiker_innen und Menschen, die sich für Geflüchtete einsetzen, werden diffamiert und attackiert. Die alarmierenden Angriffszahlen des Sommers steigen weiter in einem Ausmaß, dass die Opferperspektive es nicht mehr schafft, allen Betroffenen eine Beratung anzubieten. Selbst Sicherheitsbehörden und Politik warnen vor rechtem Terror, versagen aber darin Betroffene zu schützen.
Rassistische Angriffe und Aufmärsche zielen darauf ab, Geflüchtete und Migrant_innen zu vertreiben. Die politisch beschlossene Demontage des Grundrechts auf Asyl gibt jenen Recht, die Geflüchtete als Bedrohung ansehen und sie abwehren wollen. Rassist_innen können sich somit in ihren Forderungen bestätigt sehen. Daher ist es mehr als bedauerlich, dass das Land Brandenburg sich im Bundesrat nicht der Asylrechtsverschärfung entgegenstellte.
Der eskalierenden rassistischen Gewalt mit einer Aufstockung der Polizei zu begegnen genügt nicht. Solidarisierung mit Betroffenen benötigt gesellschaftliche Verantwortung und politische Konsequenz: Neben einem effektiven Schutz vor weiterer Gewalt muss endlich für Geflüchtete die Einhaltung von Zeugen- und Opferschutzstandards garantiert sein. In Brandenburg scheitert das bereits daran, dass Polizei und Behörden wenig auf Mehrsprachigkeit eingestellt sind: für viele Geflüchtete verhindern Sprachbarrieren schon, dass ihr Notruf überhaupt verstanden wird.
Schlechte Übersetzungen bei Anzeigenaufnahme, Zeugenvernehmung oder bei medizinischen Untersuchungen führen zu falsch protokollierten Aussagen und zuweilen zu der Unterstellung, Betroffene übertreiben oder denken sich den Angriff aus. Informationen zu Rechtsberatungen oder zu spezialisierten Beratungsstellen werden selten weitergegeben, somit erhalten Betroffene wenig professionelle Unterstützung. Schlimmstenfalls droht ihnen noch vor dem Gerichtsprozess gegen die Täter_innen die Abschiebung. Ohne ihre Zeugenaussage wird das Verfahren oft eingestellt oder endet in einem Freispruch.
Politische Konsequenzen sind notwendig. Ein deutliches Zeichen gegen rassistische Gewalt ist das dauerhafte Bleiberecht für Betroffene rassistischer Angriffe und zwar unabhängig von den Folgen der Tat. Es signalisiert den Rassist_innen, dass ihre Ziele politisch geächtet sind und sich nicht mit Gewalt durchsetzen lassen. Es ist auch ein politisches Signal, dass rassistische Gewalt vier Jahre nach dem Bekanntwerden des NSU nicht wieder verharmlost wird und Opferschutz ernst gemeint ist.
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