Sie sind Staatsanwält*in oder Richter*in? Dann können Sie die Arbeit des Vereins „Opferperspektive e.V.“ durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern unterstützen.
Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Opferperspektive steht Betroffenen und ihre Angehörigen bei, um die Folgen von rechter Gewalt und rassistischer Diskriminierung aktiv zu überwinden.
Dafür arbeiten die BeraterInnen des Vereins aufsuchend in ganz Brandenburg. Sie unterstützen die Betroffenen darin, ihre Situation zu analysieren, informieren über juristische Möglichkeiten und erklären Gewaltopfern die Vorteile einer polizeilichen Anzeige. Sie helfen bei Behördengängen und der Stabilisierung im sozialen Umfeld und stehen Opfern wie Zeug*innen für eine Prozessbegleitung zur Verfügung.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Wir gehen verantwortungsvoll mit den eingegangenen Geldauflagen um und garantieren Ihnen eine zuverlässige Bußgeldverwaltung.
- Die eingegangenen Zahlungen verwenden wir ausschließlich für unsere satzungsgemäße Arbeit.
- Wir informieren die zuweisende Stelle zeitnah über Zahlungseingang oder -verzug.
- Wir gehen mit allen Informationen vertraulich und diskret um.
- Für Geldauflagen werden selbstverständlich keine Spendenquittungen ausgestellt.
Geldauflagen – Materialien
Für Staatsanwält*innen und Richter*innen haben wir spezielles Informationsmaterial. Gerne senden wir Ihnen Adressaufkleber und Überweisungsträger mit den Angaben zu unserem Geldauflagenkonto zu oder informieren Sie im persönlichen Gespräch ausführlicher über unsere Arbeit. Geldauflage-Materialien können Sie bei uns per E-Mail an a.leiss(at)opferperspektive(.).de bestellen.
Konto für Geldauflagen
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE38 37020500 0003 8131 00
BIC: BFSWDE33XXX
Hinweise für Zahlungspflichtige
Sie haben von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, eine Zahlung an die Opferperspektive e.V. zu leisten? Bitte überweisen sie diese ausschließlich auf das o.g. Konto und beachten Sie:
- dass bei der Zahlung unbedingt das Aktenzeichen des Gerichtes anzugeben ist. Nur so kann Ihre Zahlung zugeordnet und dem Gericht bestätigt werden,
- dass wir für entsprechende Zahlungen keine Spendenquittung ausstellen dürfen,
- dass wir nicht über Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen entscheiden dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Gericht.
Material und Verwaltung
Almut Leiß
0331 – 817 000 2
a.leiss(at)opferperspektive(.)de