Im Gegensatz zur Entscheidung des Amtsgerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hatte, hielt das Landgericht die Aussage der betroffenen Person für absolut glaubwürdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach mit dem »N-Wort« beleidigt, geschlagen und getreten worden war. Die Einlassung des Angeklagten dagegen hielt der Richter für eine »reine Märchenstunde «. Dieser hatte behauptet, der Asylbewerber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.
Daniel B. wurde für die Körperverletzung mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und für die Beleidigungen mit 40 Tagessätzen bestraft.
Beachtenswert ist die Entscheidung des Gerichts, die Beleidigungen mit dem »N-Wort« als fremdenfeindlich und herabwürdigend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den beleidigenden Charakter und die koloniale Herkunft des Begriffs verwiesen wird, waren Ermittlungsbehörden und Gerichte nicht immer bereit, diese Beschimpfung als rassistisch zu bewerten und als Beleidigung zu verfolgen.
Der Geschädigte zeigte sich erleichtert über die Korrektur des Urteils.
Nachtrag 4. Februar 2010: Das Urteil des Neuruppiner Landgerichts (Aktenzeichen 24 Ns 6/09) ist mittlerweile rechtskräftig.
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