Die „Antidiskriminierungsberatung Brandenburg“ im Verein Opferperspektive hat die im Landtag vertretenen Parteien mittels sogenannter Wahlprüfsteine nach ihrem Konzept für die Überwindung rassistischer Diskriminierung befragt. Dabei ging es weniger darum, Bürger_innen eine Wahlempfehlung zu geben, sondern vielmehr darum, einen Überblick über die Konzepte und Haltungen der brandenburgischen Parteien zum Thema rassistische Diskriminierung zu gewinnen und Impulse für fachliche Diskussionen und die zukünftige Politikentwicklung zu geben. Eine Auswertung, wie auch die einzelnen Antworten der Parteien, sind auf der Homepage der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg veröffentlicht.
Die meisten der befragten Parteien haben die Wahlprüfsteine ausführlich beantwortet und gezeigt, dass sie sich des Themas annehmen wollen. Es zeigt sich aber auch, dass die Auseinandersetzung über eine effektive Politik gegen rassistische Diskriminierung in Brandenburg trotz Antirassismusklausel in der Landesverfassung erst begonnen hat. Die Auswertung verdeutlicht: In den Parteien ist wenig Expertise zum Thema vorhanden. So wird zum Beispiel auf Konzepte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus verwiesen, die aber dem Phänomen rassistische Diskriminierung auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt, in der Schule oder durch Behördenpersonal nicht entgegenwirken können.
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg im Verein Opferperspektive bearbeitet seit nunmehr fast 6 Jahren brandenburgweit Fälle von rassistischer Diskriminierung. Sie unterstützt Betroffene und interveniert in Diskriminierungsfällen. In der täglichen Arbeit werden wir immer wieder mit Fällen von rassistischen Beleidigungen aber auch mit strukturellen Formen rassistischer Diskriminierung konfrontiert: Betroffene werden ohne Anfangsverdacht, nur aufgrund ihres migrantischen Aussehens, von Ladendetektiven kontrolliert. Menschen mit nicht-deutsch-klingenden Namen bekommen keine Wohnungen vermietet, Frauen mit muslimischer Kopfbedeckung erhalten keine Arbeitsstelle, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Unseren Erfahrungen nach braucht das Land Brandenburg dringend:
- ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dass die Leerstellen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließt und darüber hinausgeht;
- eine umfassend ausgestattete Landes-Antidiskriminierungsstelle, die als brandenburgweite Beschwerdestelle fungiert und weitreichende Befugnisse hat, wie ein Auskunfts- und Anhörungsrecht;
- Maßnahmen gegen Diskriminierung und Aufklärungskampagnen;
- eine landesweite Informationskampagne;
- umfassend ausgestattete, unabhängige und spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene.
Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an:
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg/Opferperspektive e.V.
Nadja Hitzel-Abdelhamid
Mobiltelefon: 0151-59100083
Katja Schlegel
Mobiltelefon: 0151-50768549
antidiskriminierung@opferperspektive.de
www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de