Vor dem Amtsgericht Schwedt, Paul-Meyer-Str. 8, findet am Freitag, den 13.09.02, um 9 Uhr in Saal 106 die Urteilsverkündung in einem Prozess gegen drei Rechtsradikale statt.
Der Vorfall fand am 24. Mai letzten Jahres, am so genannten »Herrentag«, in Angermünde statt. Der Lokführer Christian S. war mit seinem acht-jährigen Sohn von einer Radtour gekommen, als er erfuhr, dass ein stadtbekannter Rechtsradikaler, Danny D., einem Punk das Handy gestohlen hatte. Empört ging Christian S. zum Marktplatz, wo sich Danny D. mit zwei weiteren Rechtsradikalen aufhielt. Als er ihn zur Rede stellen wollte, wurde er niedergeschlagen und von allen drei am Boden liegend getreten. Sein Sohn stand daneben und brach in Heulen aus, als er sah, wie sein Vater blutüberströmt am Boden lag. Christian S. kam nach kurzer Bewusstlosigkeit wieder zu sich und stand auf. Als der Rechtsradikale in provozierend fragte, ob er noch nicht genug habe, wehrte sich Christian S. seinerseits.
Kay Wendel vom Verein »Opferperspektive« merkt dazu an: »Zu hoffen ist, dass das Gericht das Verhalten von Christian S. angemessen würdigt: als einen Akt von Zivilcourage gegen Rechtsradikale, die meinen, sie könnten willkürlich Menschen einschüchtern und demütigen. Die Macht der Rechtsradikalen beruht zu einem guten Teil darauf, dass so viele Menschen nicht eingreifen und ihnen Grenzen setzen. Christian S. hat es versucht und dafür ein hohes Opfer gebracht. Am Freitag obliegt es dem Gericht, den Rechtsradikalen eindeutige Grenzen zu setzen.«
Aktuelles rechte Gewalt, Rechtsradikale