Urteil im Mordprozess: Gericht bestätigt rechtsextremes Motiv


Am Dienstag, den 5. Mai verkündete Gert Wegner, Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin, das Urteil im Templiner Mordprozess.Die Kammer sprach nach zwölf Verhandlungstagen den Angeklagten Sven P. des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Mitangeklagte Christian W. wurde der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen für schuldig befunden und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer den 55-jährigen Familienvater Bernd K. in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 2008 brutal misshandelt und zu Tode geprügelt hatten, weil sie ihn aufgrund seines sozialen Status als Alkoholiker verachteten. Das »völlig wehrlose« Opfer sei nicht zufällig gewählt worden, so das Gericht; vielmehr habe das »neonazistische Menschenbild« der Täter eine wichtige Rolle gespielt. Der Haupttäter Sven P. habe zudem aus Mordlust gehandelt.

Bis zum Schluss hatte die Verteidigung in Abrede gestellt, dass die rechtsextreme Einstellung der Täter Ursache für die brutale Tat gewesen sein könnte. Die neonazistische Überzeugung der Beiden hatten sie verniedlichend als »verqueres Weltbild« bezeichnet. Wie die Kammer das Motiv der Tat bewerten würde, war während des Verfahrens nicht absehbar. Zwischenzeitlich hatte der Vorsitzende Richter geäußert, er könne kein rechtsextremes Tatmotiv erkennen, sondern gehe von einer »typischen Tat im Trinkermilieu« aus.

Mit der Urteilsbegründung schloss sich das Gericht weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an: Bernd K. wurde grausam misshandelt und getötet, weil die Täter sich als Herren über Leben und Tod aufspielten und sich anmaßten, sein Leben als »minderwertig« und »verachtenswert« zu betrachten. Dass Christian W. in den Monaten vor der Tat ein kumpelhaftes Verhältnis zum Opfer gehabt hatte, erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Solange er sich durch den Kontakt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenkte ihm unter anderem ein Fahrrad und teilte Alkohol mit ihm –, hatte er nichts gegen ihn einzuwenden. Aber schon auf dem Weg zur Werkstatt, in der die Tat verübt wurde, zeigte sich die tiefe Missachtung der Person des Bernd K. Christian W. war es, der ihn mit einer, so das Gericht, »erstaunlichen Menschenverachtung« als »Penner« und »alten Sack« beschimpfte, mit einem Tier gleichsetzte und vor sich her trieb.

Während der Misshandlungen – über 30-mal soll Sven P. in das Gesicht des Opfers getreten haben – sah Christian W. keinen Grund, sich schützend vor ihn zu stellen. Ob er sich selbst in größerem Maße aktiv an der Gewalt beteiligte, bleibt aus Sicht des Gerichts ungeklärt. Zugegeben hatte er lediglich zwei Schläge und Tritte.

Für die Hinterbliebenen war es erleichternd, dass der Prozess nach vielen Verzögerungen endlich zu Ende ging. Dass die Mordanklage gegen Christian W. fallen gelassen wurde, bleibt für die Familie unverständlich. Angesichts dessen, dass der Fall in den Medien und teilweise auch vor Gericht als »Schlägerei unter Saufkumpanen« dargestellt wurde, ist die Bedeutung, die der neonazistischen Einstellung der Täter in der Urteilsbegründung beigemessen wurde, von großer Wichtigkeit.

Johanna Kretschmann (Telefon: 0151 59100086)
Judith Porath (Telefon: 0151 59100082)
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