Urteil gegen Zossener Neonazi ist rechtskräftig

Nach nur einer Stunde endete am 03. September 2012 das Revisionsverfahren am Potsdamer Landgericht mit der Rücknahme des Berufungsantrags. Der 26-jährige Neonazi, Daniel T., muss nach dem Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen für drei Jahre und acht Monate in Haft.Mit seiner Berufung wollte der Verurteilte eine mildere Strafe erreichen. Sein Pflichtverteidiger gab an, dass sich Daniel T. angeblich aus dem Milieu zurückgezogen habe und dort auch nicht mehr aktiv gewesen sei.

Richter und Staatsanwaltschaft widerlegten die vom Verteidiger angeführte Begründung für ein milderes Urteil. Daniel T. betonte seine nationalsozialistische Gesinnung, er habe jedoch »politisch alles eingestellt« aus einem »Gefühl der absoluten Enttäuschung« gegenüber den Menschen und weil er eingesehen habe, dass mit Straftaten kein neuer Staat aufgebaut werden könne.

Im November 2011 wurde Daniel T. wegen Anstiftung zur Brandstiftung auf das Haus der Demokratie am 23.Januar 2010, wegen diverser Propagandadelikte, Störung einer Holocaust Gedenkveranstaltung, Volksverhetzung, Sachbeschädigungen und Morddrohungen zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dabei bewertet das Gericht schon damals seine politische Gesinnung und seine Beweggründe als strafverschärfend.

Der Brandanschlag war Teil einer Serie von Aktionen der »Freien Kräfte Teltow-Fläming« gegen die Bürgerinitiative »Zossen zeigt Gesicht«, die sich seit 2009 dem zunehmenden Rechtsextremismus in ihrer Stadt entgegen gestellt hatten und seither massiven Angriffen aus der rechten Szene ausgesetzt waren.
Quelle:OPP

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