Unterstützung für die Opfer eines rassistischen Überfalls in Cottbus

Sie fuhren mit der Straßenbahn. Nach einer Station stieg eine Gruppe von ca. 20 – 25 Nazis ein. Sie grölten »Ausländer raus«, »Deutschland den Deutschen«, »Sieg Heil«, das Lied »Polackentango« der rechten Musikgruppe »Landser« und beschimpften die deutschen Frauen u.a. mit »Rassenschande«. Gleichzeitig begannen sie auf die Asylbewerber einzuschlagen und zu treten. Nachdem die Straßenbahn fast drei Stationen gefahren war, zog jemand die Notbremse. Die Nazis stiegen aus und bewarfen die Bahn mit Flaschen, Bierdosen und Steinen, wobei eine schwangere Frau am Bauch getroffen wurde. Die Straßenbahn fuhr nach einigen Minuten weiter, die angegriffenen Personen fuhren noch zwei Stationen, liefen dann ca. einen Kilometer bevor sie einen Krankenwagen alarmierten, der dann gemeinsam mit der Polizei eintraf. Drei der Asylbewerber mußten sich in ärztliche Behandlung begeben, die schwangere Frau mußte mehrere Tage im Krankenhaus verbringen.

Die Polizei ermittelte in den darauffolgenden Tagen 10 Tatverdächtige, im Alter zwischen 16 und 26 Jahren. Ihnen wurde gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Einige von ihnen kamen in Untersuchungshaft.

Ein konogolesischer und zwei kenianische Asylbewerber traten im folgenden Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Ein erster Verhandlungstag im November 1999 wurde nach kurzer Zeit unterbrochen, da die Ladung eines weiteren Zeugen und die Sichtung von Beweismaterial beantragt wurde. Alle Angeklagten wurden daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen.

Am 8. September 2000 wurde der Prozess dann erneut vor dem Cottbuser Amtsgericht eröffnet. Da sechs der Angeklagten Jugendliche waren, fand der Prozess unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht waren stets bemüht, den rechtsextremen Hintergrund der Tat in Abrede zu stellen. Diesbezügliche Fragen wurden mit dem Hinweis der Unerheblichkeit für dieses Verfahren beanstandet.

Zeugen wurde die Möglichkeit verwehrt, die Täter in der Hauptverhandlung zu identifizieren. Das schriftliche Geständnis eines bis zum Schluß schweigenden Angeklagten konnte nur aufgrund eines Antrages der Nebenklage in die Verhandlung eingeführt werden.
Am 22. Dezember 2000 wurden wiederum unter Ausschluß der Öffentlichkeit die Urteile gesprochen. Der älteste Angeklagte wurde als einer der Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt, fünf Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen, die verbleibenden vier, unter ihnen zwei Erwachsene, wurden freigesprochen.

Die Nebenkläger haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Sobald das vollständig abgefaßte Urteil vorliegt, werden sie entscheiden, ob sie gegen das Urteil Berufung – die Sache wird vollständig vor dem Landgericht neu verhandelt – oder Revision – im Falle des Erfolges wird die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen und dort ebenfalls vollständig verhandelt – einlegen. Dies hängt maßgeblich von den Erfolgschancen einer Revision ab. Für dieses Verfahren werden ca. 11.000 DM benötigt.

Spendenkonto

Anlaufstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt e.V.Sparkasse Spree-Neiße; Konto 3216 100 137; BLZ: 180 500; Verwendungszweck: Straßenbahnprozess

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