Schärfere Strafen für rechte Gewalt?

Gerichte müssten dann klären, ob eine Tat aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Motiven begangen wurde, denn solche Taten sollen in Zukunft mit Gefängnis geahndet werden.

Derzeit sind Geldbußen und Bewährungsstrafen die Regel, wenn das Führungszeugnis sauber und die Sozialprognose gut ist. Rechte sehen solche Strafen als Freisprüche zweiter Klasse, argumentiert der Bundesrat. Das stimmt oft. Warum aber werden dann nicht die Mängel der Bewährungshilfe beseitigt? Die Haftstrafen sollen auch dazu dienen, NachahmerInnen abzuschrecken, so die Begründung.

Dass hohe Strafen allgemein abschreckend wirken, ist eine populäre Annahme. Einen Beleg dafür gibt es aber nicht. Gesetzlich ist die Haftstrafe die »Ultima Ratio«. Bei vielen rechten Gewalttaten ist dieses Mittel notwendig. Gerichte können Haftstrafen gegen Rechte bereits verhängen, und sie tun das auch. Sie müssen sie nur begründen. Das sei aber zu aufwendig, meinen die Länder. Weil Gerichte lieber Bewährungsstrafen aussprechen, sollen sie zu Haftstrafen verpflichtet werden? Das ist bedenklich. Ist es zu viel verlangt, dass ein Gericht darlegen muss, weshalb ein rechter Gewalttäter ins Gefängnis soll?

Opferperspektive e.V.

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