Benedict A. aus Sierra Leone und Cherifnach A. aus Kamerun waren am 4. April 2004 zum Tanzen in die Diskothek B5 in Frankfurt (Oder) gefahren. Doch nachdem sich ein Gast provozierend verhalten hatte, indem dieser einen Zigarettenstummel in das Bierglas eines Afrikaners geworfen hatte, verließen die zwei Asylbewerber die Diskothek bald wieder.
Als sie an der Haltestelle auf ihren Bus warteten, bemerkten sie eine Gruppe von Männern, die sich auf sie zu bewegte und dabei Beleidigungen und Drohungen ausrief. Der damals 23-jährige Cherifnach A. drängte seinen 30-jährigen Freund Benedict A., die Flucht zu ergreifen, doch dieser glaubte, dass die Männer ihnen nichts tun würden und entschied zu bleiben – eine Fehleinschätzung.
Benedict A. blieb auf dem Bordstein sitzen, seinen Rücken den rufenden Männern zugewandt. Wenige Augenblicke später wurde er von hinten angegriffen, heftige Tritte gegen seinen Kopf ließen ihn schnell das Bewusstsein verlieren.
Zu jenem Zeitpunkt waren noch andere Personen hinzugetreten, unter anderem noch weitere AsylbewerberInnen, die das Geschehen bemerkt hatten. Als die Polizei kurz darauf eintraf, soll diese sich vor allem um die Personalienfeststellung der AsylbewerberInnen gekümmert haben, während die Gruppe der Angreifer den Tatort weitestgehend unerkannt verlassen konnte, so die später geäußerte Kritik der Flüchtlinge.
Benedict A. wurde nach dem Angriff ins Krankenhaus eingeliefert und 10 Tage stationär beahndelt. Den unerwarteten Angriff hatte der 30-Jährige als lebensbedrohlich wahrgenommen: »Die wollten mich tot sehen«. Noch im Krankenhaus äußerte er die Angst, dass die Angreifer ihn weiter verfolgen und ins Krankenhaus eindringen könnten.
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Prozessbeginn: 5. Januar 2006 , 9 Uhr, Saal 3, Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55
Fortsetzungstermin: 17. Januar 2006
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