Verhandelt wurde ein Angriff am 9. Mai des vergangenen Jahres, dem so genannten »Herrentag«. Dennis S. war mit anderen Rechtsradikalen in Premnitz auf einer Sauftour unterwegs. Als sie auf Andreas T. trafen, grölten sie: »T., du Schwein, wir kriegen dich!« Dann verstellte ihm ein Rechtsradikaler den Weg und hielt ihn fest, während ihm Dennis S. wuchtige Schläge ins Gesicht gab. Andreas T. konnte sich losreißen, rannte zur Wohnung seiner Eltern in der Nähe, verfolgt von den Rechtsradikalen. Vor dem Haus seiner Eltern trat ihm Dennis S. mit Stahlkappenschuhen ins Gesicht. Blutüberströmt konnte Andreas T. sich ins Haus seiner Eltern flüchten, das von den Rechtsradikalen belagert wurde.
Das Urteil in der ersten Instanz wurde bei gleichbleibendem Strafmaß in eine Jugendstrafe umgewandelt. Außerdem muss Dennis S. 150 Arbeitsstunden in einer Behinderteneinrichtung ableisten, damit er »Respekt vor der Unversehrtheit des Lebens« lernt, wie Richter Przybilla bemerkte.
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