Die Angeklagten wurden im Mai dieses Jahres durch das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Neuruppin wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die sechs Männer am frühen Morgen des 19. November 2005 drei junge Wittstocker verfolgt hatten. Während zwei der Betroffenen fliehen konnten, wurde der 26-jährige Steffen K. zwei Mal zu Boden geworfen und von mehreren Personen geschlagen und getreten. Dabei verlor er für mehrere Minuten das Bewusstsein. Nach dem Überfall musste er stationär behandelt werden. Auslöser der Tat war die Annahme, es handele sich bei Steffen K. und seinen Begleitern um Mitglieder der Antifa.
Für den Prozess sind drei Termine anberaumt: Am 13. und 19. Dezember 2006, jeweils um 9.00 Uhr, sowie am 21. Dezember um 12.30 Uhr. Die Verhandlungen finden im Saal 2 statt.
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