Am 18. Januar 2012 endete der Prozess gegen Mirko L. und Sebastian S. mit einer Verurteilung zu Jugendstrafen vor dem Jugendschöffengericht Cottbus. Die Strafen von sechs bis acht Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten im Sommer 2010 jugendliche Besucher des Puschkinparks in Cottbus grundlos angegriffen, geschlagen und getreten.Am Abend, des 4. Juni 2010, trafen der 17 jährige Mirko L. und der 19 jährige Sebastian S. auf eine Gruppe von vier Jugendlichen, die im Puschkinpark Musik hörten. Sie fragten die Jugendlichen nach »Kippen für Nationalsozialisten«. Die Betroffenen, die keine Zigaretten dabei hatten, verneinten die Frage. Daraufhin schlugen die beiden jungen Männer unvermittelt zu und traten mehrfach auf die am Boden liegenden Opfer ein. Auch ein Angebot der Opfer, den Angreifern Geld für Zigaretten zu geben, führte nicht zur Beendigung der Attacke. Begleitet wurde der Angriff von Gejohle einer in der Nähe stehenden Gruppe junger Männer. Dies lässt vermuten, dass es sich um eine Art Initiationsritus im rechten Milieu handeln könnte.
Das Jugendschöffengericht befand die geständigen Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verurteilte sie zu Jugendstrafen zur Bewährung und zu Schmerzensgeldzahlungen von 600 bis 800 € an die Opfer. In das Urteil einbezogen wurden die möglichen langjährigen psychischen Folgen des Angriffs für die Betroffenen.
Im Sommer 2010 war es im Puschkinpark immer wieder zu Attacken auf alternative Jugendliche durch Rechte gekommen. Dies führt dazu, dass betroffene Personengruppen diesen Ort meiden, es entstehen sogenannte Angsträume. Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung ist ein wichtiges Signal für die Opfer und ein Zeichen der Nichtakzeptanz der Schaffung und Aufrechterhaltung dieser Angsträume.
Informationen
Anne Brügmann (0151 59100085)
Quelle:OPP