Urteil wegen Brandanschlag auf Asylunterkunft in Kremmen gefällt –
Opferperspektive begrüßt die Anerkennung des rassistischen Motivs im Urteil
Das Landgericht Neuruppin hat am Donnerstag, den 05. April, das Urteil im Prozess wegen eines Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Kremmen im April 2017 gefällt. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung die „ausländerfeindliche und nationale Gesinnung“ der beiden Täter und
erkannte ein „fremdenfeindliches Motiv“ für die Tat.
Verurteilt wurden ein 29-Jähriger und ein 33-Jähriger aus Kremmen wegen gemeinschaftlich versuchter schwerer Brandstiftung. Dem Vorwurf des versuchten Mordes folgte das Gericht dagegen nicht. Nach Angaben der beiden Angeklagten sollte den Bewohner_innen „nur ein Schrecken eingejagt werden“. Das Gericht sah darin eine mögliche Gefährdung für Leib und Leben, gestand den Angeklagten jedoch zu, dass sie keine Tötungsabsicht hatten. Der Richter stellte deutlich klar, dass der Angriff geeignet sei den öffentliche Frieden „ganz erheblich zu stören“.
„Es ist wichtig, dass ein Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft nicht verharmlost wird. Traurige Beispiele wie Mölln zeigen wie Menschen bei solchen Angriffen ums Leben kommen“, erinnert Christin Jänicke vom Verein Opferperspektive.
„Der Angriff zielte zwar auf die Bewohner_innen der Unterkunft, meinte aber alle Geflüchteten und Migrant_innen. Ein Teil der Bevölkerung sollte damit in Angst versetzt werden“, gibt die Mitarbeiterin zu bedenken. Von dieser Angst war auch im Prozess die Rede. Zwei Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft wurden als Zeugen im Prozess gehört. Sie hielten sich zum Zeitpunkt des Angriffes in einem der Zimmer auf. Einer der Brandsätze, der zielgerichtet auf die Hausfassade unmittelbar auf das angekippte Fenster der Bewohner geworfen wurde, brannte als er zu Boden ging. Aus Angst verließen die Beiden das Gebäude.
Der Haupttäter Robert U. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. In die Strafe einbezogen wurde der Verstoß gegen das Waffengesetz, da er für die Herstellung und das Einsetzen der Brandsätze verantwortlich gemacht wurde. Nico B. wurde als Mittäter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Er war an der Vorbereitung, nicht aber an der Tat selbst beteiligt. Richter Lechtermann nannte ihn einen “Mitläufer, im wahrsten Sinne des Wortes”. B. hatte U. auf dem Weg zur Gemeinschaftsunterkunft begleitet, blieb jedoch einige Meter vorher zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes deutliche höhere Strafen gefordert.
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