Vor dem Jugendschöffengericht Königs Wusterhausen wurde gegen den 19-jährige Ronny B aus Wildau, den 19-jährige Marc H. und den 21-jährige Maik G. verhandelt. Die drei hatten mit dem volljährigen Jan B. am 16. Februar 2002 nach einer durchzechten Nacht den 30-jährigen Palästinenser Abdul Ghani Z., der gerade beim Joggen war, angesprochen, ob er Ausländer sei. Als Z. bejahte, rief Marc H. »Scheiße«. Maik G. hörte einen Satz wie »Lasst uns den Ausländer aufklatschten.« Nach Aussagen des Opfers schlug dann Ronny B. mit einem Stock Abdul Ghani Z. ins Gesicht. Z. stürzte, und alle vier schlugen und traten auf ihn ein. Der etwa 1,90 m große Maik G. setzte sich Z. auf die Brust und versuchte, einen Zimmermannshammer aus dem Halfter zu ziehen, um Z. den Schädel einzuschlagen, wie die beiden anderen Angeklagten angaben. Doch Z. konnte das verhindern, stand auf, rannte weg, wurde jedoch wieder eingeholt und weiter zusammengeschlagen. Schließlich wurde er von einem Wachmann des Asylbewerberheims gefunden.
Abdul Ghani Z. erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Nieren und musste zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Noch heute leidet er unter den psychischen Folgen des Angriffs und hat Angst, alleine auf die Straße gehen.
Fassungslos ist er angesichts der scheinbaren Grundlosigkeit des Angriffs: weder kannte er die Täter, noch hatte er ihnen irgend etwas getan. Alle drei Angeklagten versuchten im Gericht, ihren Tatbeitrag zu minimieren. Marc H. verstieg sich sogar zu der offensichtlichen Lüge, der Ausländer habe sie als »Nazis« beleidigt und Steine auf ihn geworfen.
Die Verhandlung wird an zwei Prozesstagen fortgeführt, jeweils im Amtsgericht Köngs Wusterhausen, Schlossplatz 4, Saal 203:
Dienstag, 28. Mai 2002, 14.00 Uhr
Dienstag, 4. Juni 2002, 9.15 Uhr.