Prozessbericht: Rassistischer Angriff im Mühlenbecker Land erwiesen


„Das Urteil heute hat mich glücklich gemacht“

Am 15. und 22. September fand ein Prozess am Amtsgericht Oranienburg statt, bei dem ein rassistisch motivierter Angriff auf einen Paketboten aus dem September vergangenen Jahres verhandelt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zwei älteren angeklagten Männer den jungen Berliner während seiner Arbeit im Mühlenbecker Land mehrfach rassistisch beleidigten und einer der Angeklagten diesen auch tätlich anging.

Am 24. September 2019 lieferte der Paketbote aus Berlin Pakete im Mühlenbecker Land aus und stellte sein Fahrzeug auf einem Gehweg ab. Daraufhin beleidigte ihn ein älterer Anwohner rassistisch. Nach einer verbalen Auseinandersetzung sprang der Anwohner über seinen Zaun und griff den jungen Mann anschließend auch körperlich an. Der Betroffene konnte den Angriff abwehren und blieb bis auf eine kleine Schürfwunde am Oberarm unverletzt. Ein weiterer älteren Mann, der bei dem Täter zu Besuch zu sein schien, beteiligte sich an den rassistischen Beleidigungen.

„Ich war froh, dass sie mir geglaubt haben“

so der Berliner zum Urteil des Amtsgerichts. Der Umgang der Polizei mit dem Angriff vor Ort, mit ihm als Person und vor Gericht habe sein „Vertrauen in die Polizei gestärkt“, so der Betroffene weiter und „man hat ja schon einige Sachen erlebt und da war ich froh, wie das heute lief“, resümiert er. Besonders auch die eindeutige Bewertung der Tat durch den Richter „hat ihm [dem Angeklagten] hoffentlich verdeutlicht, dass sein Weltbild falsch“ sei, so der Betroffene weiter.

„Sie wissen gar nix!“

bemerkte der Staatsanwalt mit Nachdruck, an einen der Angeklagten gerichtet, als er dessen Arroganz und Rassismus in seinem Plädoyer einordnete. Die bezeugten Äußerungen des Angeklagten scheinen „ein gewisses Weltbild zu offenbaren“ so die Staatsanwaltschaft weiter. Dem schloss sich auch der Richter in seinem Urteil an, stellte die rassistische Dimension des Angriffs die „aufgrund seiner [des Betroffenen] äußeren Erscheinung“ getroffen wurde heraus und verurteilte beide Männer zu Geldstrafen.

Der anwesende Angeklagte zeigte sich uneinsichtig und versuchte durch eine klassische Täter-Opfer-Umkehr den Betroffenen als Verursacher der Situation darzustellen, worauf weder der Richter noch der Staatsanwalt groß eingingen. Für den Betroffenen war dies jedoch ein heikler Moment. „Ich hatte echt Herzklopfen“, berichtet dieser, als er von den falschen Behauptungen, er hätte mit den Beleidigungen begonnen, hört.

„Es war nicht das erste mal, dass mir sowas passiert ist“

sagte der Betroffen im Gerichtssaal. „Ich bin ja Deutscher mit Migrationshintergrund und der Richter und Staatsanwalt haben mir aber das Gefühl gegeben dazu zugehören“, denn er habe ja schon oft erfahren, dass er eher als Ausländer und somit als nicht zugehörig wahrgenommen werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da einer der Angeklagten, der in Abwesenheit einen Strafbefehl erhielt noch eine Woche für einen Einspruch Zeit hat und der zweite Verurteilte binnen zwei Wochen in Berufung gehen kann.

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