Verhandelt wird hier jetzt erst ein Fall der sich schon am 19.09.98 zugetragen hatte:
Ein Berliner türkischer Nationalität und seinen türkischen Kollegen fuhren mit einem Transporter auf der Landstraße nach Altlandsberg. An einem Streckenstück wurden sie von einem Wagen mit zwei jungen Männern ausgebremst. Die Insassen stiegen aus und begannen, sie unter rassistischen Beschimpfungen zu schlagen und mit ihren Springerstiefeln zu treten.
Die beiden Angegriffenen ließen sich das nicht gefallen, sondern setzten sich erfolgreich zur Wehr, zumal sie den Eindruck hatten, daß einer der Angreifer ein Messer mit sich führte.
Dennoch mussten sie sich nach der Schlägerei mit Kopfverletzungen in ambulante Behandlung begeben.
Obwohl sich die beiden Angegriffenen die Autonummer des Wagens notiert hatten und diese auch bei der Polizei angaben, dauerte es über zweieinviertel Jahre bis dieser Fall nun endlich zur Verhandlung kommt.
Der Opferperspektive und vor allem den Betroffenen ist eine solche Verzögerung völlig unverständlich. Ein Urteil nach zweieinviertel Jahren kann weder das Rechtsempfinden der Opfer wiederherstellen noch wirkt es präventiv auf die Täter.
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