Verhandelt wird hier erst jetzt ein Fall, der sich schon am 19. August 1998 zugetragen hatte: Ein Berliner türkischer Nationalität und sein türkischer Kollege fuhren mit einem Transporter auf der Landstraße nach Altlandsberg. An einem Streckenstück wurden sie von einem Wagen mit zwei jungen Männern ausgebremst. Die Insassen stiegen aus und begannen, sie unter rassistischen Beschimpfungen zu schlagen und mit ihren Springerstiefeln zu treten. Die beiden Angegriffenen ließen sich das nicht gefallen und setzten sich erfolgreich zur Wehr, zumal sie den Eindruck hatten, dass einer der Angreifer ein Messer mit sich führte. Dennoch mussten sie sich nach der Schlägerei mit Kopfverletzungen in ambulante Behandlung begeben.
Obwohl sich die beiden Angegriffenen die Autonummer des Wagens notiert hatten und diese auch bei der Polizei angaben, dauerte es über zweieinhalb Jahre, bis dieser Fall nun endlich zur Verhandlung kommt. Die am 1. Februar 2001 angesetzte Verhandlung war ausgefallen.
Der Opferperspektive und vor allem den Betroffenen ist eine solche Verzögerung völlig unverständlich. Ein Urteil nach zweieinhalb Jahren kann weder das Rechtsempfinden der Opfer wiederherstellen, noch wirkt es präventiv auf die Täter.
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