Vor dem Amtsgericht Oranienburg, Berliner Str. 38, Saal 206, findet am Dienstag, den 29.10.02, und am Donnerstag, den 7.11.02, jeweils um 9 Uhr ein Prozess wegen Brandstiftung gegen drei Männer statt.
Den drei Angeklagten im Alter von 19, 24 und 48 Jahren sollen für einen rassistisch motivierten Brandanschlag auf einen Dönerimbiss verantwortlich sein. In der Nacht zum 4. Juli 2002 war ein Imbisswagen in der Lehnitzer Florastraße mit einem brennenden Reifen angezündet worden. Der Wagen kann seitdem nicht mehr benutzt werden. Die wirtschaftliche Existenz des Betreibers, eines 43-jährigen türkischen Griechen aus Berlin, wurde zerstört. Ismaili D. lebt seitdem von Sozialhilfe und hat außerdem noch Schulden wegen des noch nicht abbezahlten Wagens.
Ende August erhielt Ismaili D. eine Aufforderung des Ordnungsamts Oranienburg-Land, er solle das abgebrannte Wrack auf eigene Kosten beseitigen, sonst werde ein Bußgeld verhängt. Auch die Darlegung seiner Mittellosigkeit und Verschuldung als Folge des Brandanschlags beeindruckte das Ordnungsamt nicht. Am 2.10.02 wurde ihm ultimativ eine Frist bis 5.11.02 für die Beseitigung gesetzt, dann würden »Zwangsmaßnahmen eingeleitet«.
Kay Wendel vom Verein Opferperspektive merkt dazu an: »Das Verhalten des Ordnungsamt ist absolut befremdlich. Hier wird ein Opfer eines Brandanschlags doppelt bestraft. Erst wird seine wirtschaftliche Existenz von Rassisten vernichtet, dann wird ihm von einer Behörde wegen der Folgen des Brandanschlags mit einer Strafe gedroht. Warum macht die Behörde die Brandstifter nicht haftbar?«
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