Heute verabschiedet der Brandenburger Landtag in dritter Lesung zwei Verfassungsänderungen. Mit der neuen Antirassismusklausel wird der Schutz vor rassistischer Stimmungsmache zum Staatsziel erklärt. Außerdem wird durch eine Ergänzung der Schutz vor rassistischer Diskriminierung zum Verfassungsgut erhoben.
Damit das Bekenntnis zum Schutz vor Rassismus und rassistischer Diskriminierung nicht bloße Absichtserklärung bleibt, fordern wir die Landesregierung auf, auch in der Praxis eine wirksame Antidiskriminierungspolitik zu betreiben, die sowohl präventiv wirkt, als auch die Betroffenen unterstützt. Davon kann zur Zeit keine Rede sein! Aktuell gibt es bei der Landesregierung keine ausgewiesene Stelle gegen rassistische Diskriminierung und auf der Ebene der freien Träger gibt es für ganz Brandenburg nur die Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive, die für den großen Bedarf und die steigende Nachfrage viel zu gering ausgestattet und deren Finanzierung nur temporär gesichert ist.
Mit der Verfassungsnovellierung wird anerkannt, dass Rassismus und rassistische Diskriminierung ernsthafte Problem sind, die in Brandenburg Demokratie und Gesellschaft bedrohen. Aus unserer langjährigen Arbeit können wir beides bestätigen. Betroffene berichten uns von Diskriminierungserfahrungen in allen Lebensbereichen. Ein friedliches Zusammenleben erscheint Flüchtlingen, Saisonarbeiter_innen, Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund oft verwehrt.
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