Die Brandenburger Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt und rassistischer Diskriminierung Opferperspektive e.V. begrüßt ausdrücklich, dass es damit in Brandenburg ab dem 01.01.2017 verbesserte Möglichkeiten gibt, Opfern rechter Gewalttaten ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass den Betroffenen schwerer Angriffe das Bleiberecht unabhängig von den Bedürfnissen des Strafverfahrens gewährt werden soll. Nach dem Wortlaut des Erlasses soll mit diesem Aufenthaltsrecht eine Wiedergutmachung geleistet und den Opfern Schutz und Sicherheit gewährt werden. Damit sendet das Land Brandenburg auch ein starkes Signal an all jene, die das Land „ausländerfrei“ machen wollen: Ihr Verhalten wird staatlicherseits weder gebilligt noch unterstützt.
Judith Porath von der Opferperspektive e.V. erklärte dazu: “Mit einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt übernimmt der Staat Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die in Brandenburg von Rassisten angegriffen werden. Das ist ein wichtiges Signal der Solidarität in Zeiten, in denen die Zahlen derartiger Angriffe immer weiter steigen.”
Damit der Bleiberechtserlass seine Wirkung entfalten kann, bedarf es einer konsequenten und an den o.g. Zielsetzungen orientierten Umsetzung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall. Zudem sind Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in der Verantwortung, die politischen Hintergründe rassistischer Attacken umfassend zu untersuchen. Nur dann wird der Bleiberechtserlass – wie von der Landesregierung beabsichtigt – eine starke Reaktion auf die Welle rechter Gewalttaten der beiden vergangenen Jahre sein.
Kontakt:
Hannes Püschel
h.pueschel@opferperspektive.de
0151-50768549