Dennis O. und Sebastian B. wurden nach Jugendstrafrecht verwarnt; die beiden müssen Bußgelder in Höhe von 200 bzw. 300 Euro entrichten. Andy S. wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu acht Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Enrico S. wurde in Verbindung mit einer weiteren Strafsache zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Laut Zeugenaussagen waren die vier Angeklagten, die als Mitglieder der rechten Szene erkennbar waren, den Abend des 14. Oktober 2005 über auf der Raststätte Linumer Bruch durch aggressives Verhalten aufgefallen. Als sie in der Nacht auf zwei Mitglieder von Panteón Rococó trafen, beleidigten und attackierten sie diese. Andere Musiker, die in dem Reisebus der Band gewartet hatten, kamen ihren bedrängten Kollegen zu Hilfe. Obwohl die Mexikaner nun deutlich in der Überzahl waren, wurden sie von den Angeklagten bis zum Tourbus verfolgt. Einer der Musiker wurde mit einer Flasche niedergeschlagen. Als sich die Bandmitglieder schließlich zur Wehr setzten, erlitten auch mehrere Angreifer Verletzungen.
Die Angeklagten räumten vor Gericht ein, dass sie die Bandmitglieder mit den Worten »Ihr habt in Deutschland nichts zu suchen« beschimpft haben; einen ausländerfeindlichen Hintergrund habe die Tat jedoch nicht gehabt. Ebenfalls bestritten die Angeklagten ihre rechte Gesinnung, zu der sich einige bei der polizeilichen Vernehmung noch freimütig bekannt hatten. Besonders vehement wies der Verteidiger Markus Roscher, Autor der rechten Jungen Freiheit, ein rassistisches Motiv zurück. Davon ließ sich das Gericht jedoch nicht beeindrucken. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die rechte Einstellung der Angeklagten der Grund für den Angriff war. Er betonte, dass die Mitglieder der mexikanischen Band »sich mit Recht zur Wehr gesetzt« hätten.
Nicht verhandelt wurde das Verhalten der von der mexikanischen Band herbeigerufenen Polizeibeamten. Diese hatten den Bandbus mit Streifenwagen blockiert, den Musikern die Pässe abgenommen und den Busfahrer einem Drogentest unterzogen. Auf der Polizeiwache rieten Beamte den Mexikanern schließlich von einer Anzeige ab. Anschließend erklärte die Polizei öffentlich, dass ein fremdenfeindliches Motiv nicht erkennbar sei. Der Manager hat deshalb Anzeige gestellt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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