Dazu kommen Bußgelder und Spenden, mit denen die Personal- und Sachkosten ergänzt und Opfer direkt unterstützt werden können. Im kommenden Jahr ebenfalls weitergeführt werden kann das zusätzliche Projekt der aufsuchenden Beratung von Betroffenen rassistischer Diskriminierung. Die Mittel hierfür stammen größtenteils von der Integrationsbeauftragten des Landes. Aber auch Stiftungs-, Buß- und Spendengelder fließen in das Projekt. Für die Aufrechterhaltung und den Ausbau unserer Aktivitäten und Unterstützungsleistungen sind wir weiterhin auf Ihre Spenden angewiesen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir anderen helfen.
In eigener Sache II
Allerdings: Die Förderung durch Bundesmittel steht unter einem Vorbehalt. Wir sollen bestätigen, dass wir »eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten« und erklären, »auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen«, dass Organisationen und Referenten, mit denen wir kooperieren, »sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten«. Dass unser Eintreten gegen Rechtsextremismus auf den Werten der Demokratie und der Menschenrechte fußt, steht außer Frage. Die politische Einstellung unserer Kooperationspartner zu überprüfen, stellt sie jedoch unter einen Generalverdacht, verlangt von uns Gesinnungsschnüffelei und untergräbt vor allem das für unsere Arbeit notwendige Vertrauensverhältnis. Eine Schwächung der Projekte und Initiative gegen Rechts wäre die Folge. Das kann niemand wollen!
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