Am 9.6.2017 um 9:30 beginnt am Landgericht Neuruppin der Prozess gegen zwei Männer, denen mehrere rechts und rassistisch motivierte Gewalttaten vorgeworfen werden.
Die beiden 36-jährigen sollen im September 2015 eine damals 15-jährige Schülerin und ihren 18-jährigen Begleiter im Einkaufszentrum Reiz mit einem Faustschlag zu Boden gestoßen und anschließend durch Fußtritte erheblich verletzt haben. Ein Stiefelabdruck war noch Stunden später im Gesicht der Schülerin erkennbar.
Gegen einen dritten Tatbeteiligten ist bereits vor dem Amtsgericht Neuruppin verhandelt worden. Dieser ließ sich zum Tatvorwurf ein und gab einen tiefen Einblick in den Ablauf des Tattages: Gemeinsam mit seinen rechten „Kameraden“ habe er zu der rechten Demonstration „Tag der Patrioten“ in Hamburg fahren wollen, die allerdings verboten worden war. Das Hamburger Verwaltungsgericht begründete das Verbot damit, dass „ein Großteil der Versammlungsteilnehmer die Gelegenheit suchen werde, Gewalt gegen politische Gegner, Polizisten und andere Personen auszuüben“. Nach einem Ausflug nach Berlin machten die Angeklagten einen Abstecher nach Neuruppin, wo zunächst das Jugendzentrum „Mittendrin“ mit Steinen attackiert und anschließend Linke angegriffen wurden. Laut Pressemeldungen wird der Angriff auf das „Mittendrin“ Mitgliedern der mittlerweile verbotenen neonazistischen Gruppierung „Weiße Wölfe Terrorcrew“ zugeordnet.
Zum Gegenstand des Prozesse gehören neben der oben geschilderten Tat auch die Angriffe auf eine weitere Schülerin am selben Tag in Wittstock sowie sowie auf zwei geflüchtete Männer im Dezember 2016.
Die Opferperspektive unterstützt zwei Betroffene des Angriffs und ruft zur solidarischen Prozessbeobachtung auf. Zwei der Betroffenen haben sich als Nebenkläger_innen der Anklage angeschlossen.
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Anne Brügmann
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