Damals war der bekennende Neonazi wegen Rufens von Nazi-Parolen, Zeigens des »Hitlergrußes« sowie Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Wegen einer weiteren Tat, bei der er erneut den »Hitlergruß« gezeigt hatte, war er zusätzlich zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Alle Taten hatten sich gegen eine in Walsleben lebende vierköpfige Familie gerichtet, der eine überzeugte pro-israelische Haltung nachgesagt wird. Die Familie setzte sich durch konsequentes Anzeigeverhalten zur Wehr. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bezüglich der dem Täter nachgewiesenen Handlungen erbrachte die Berufungsverhandlung keine neuen Erkenntnisse.
An einem Punkt kam die Kammer zu einer anderen Bewertung als das Amtsgericht. Mike K. hatte zugegeben, in der Silvesternacht 2005 vor dem Haus der Familie Parolen gebrüllt zu haben. Dabei hatte er unter anderem gerufen: »Juden raus« und »Euch Juden räuchern wir aus«. Die Kammer sah nicht nur den Tatbestand der »Beleidigung«, sondern auch den der »Volksverhetzung« erfüllt. Damit, so die Vorsitzende Richterin, sei der Strafrahmen deutlich zu erweitern.
Aufgrund einer ungünstigen Sozialprognose konnte das Gericht keine besonderen Umstände erkennen, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden. Mike K. reagierte auf das Urteil bemüht gelassen. Ob sein Anwalt Revision einlegen wird, ist nicht bekannt. Die betroffene Familie, die inzwischen aus anderen Gründen Walsleben verlassen hat, zeigte sich erleichtert. »Wochenlang«, so der Vater, »hatten wir Angst, dass uns das Haus über dem Kopf angezündet wird. Man weiß ja, zu was für Taten solche Leute fähig sind«. Den Aktionen von Mike K. waren Droh- und Schmähanrufe gefolgt, die der Mann dem Umfeld des Verurteilten zurechnet, was aber nicht zu beweisen war. »Seit unserem Umzug ist es ruhig«.
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