Nach Auseinandersetzung um Landtagsbesuch von Potsdamer Grundschulklasse: Mutter wehrt sich gegen digitales Outing durch Dennis Hohloch und die AFD-Landtagsfraktion


Entscheidung über die Verfügung gegen Hohloch am 27.11. 24

Heute verhandelte das Landgericht Potsdam zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen den Brandenburger AFD-Fraktionsgeschäftsführer Dennis Hohloch sowie gegen die Brandenburger AFD-Landtagsfraktion. Hintergrund ist der Landtagsbesuch einer Potsdamer Grundschulklasse im Juli 2024, bei dem Dennis Hochloch vor den 9 bis 12-jährigen Kindern u.a. über Gruppenvergewaltigungen und Messerstechereien gesprochen haben soll.

Die Mutter eines betroffenen Kindes hatte sich über den schulinternen Mailverteiler an die anderen Eltern gewandt, von der verstörenden Erzählung ihres Kindes zu der besagten Veranstaltung berichtet und vorgeschlagen, sich mit einem gemeinsamen Elternbrief an die Landtagspräsidentin zu wenden, um eine Aufarbeitung der Geschehnisse zu fordern. Die Elternmail gelangte in die Hände von Dennis Hohloch, der aus ihr in einer Pressekonferenz der AFD-Fraktion zitierte, den Inhalt verzerrte und die Mutter namentlich unter Rückgriff auf vormalige berufliche Tätigkeiten outete. Es folgten mehrere Social-Media-Beiträge von Hohloch und der AFD-Fraktion auf Tiktok, Instagram, X und Facebook, die hundertfach geteilt und in den Kommentarfunktionen zum Sammelbecken für digitalen Hass wurden. Gegen das Outing auf Social Media ging die Mutter mit den heute verhandelten Unterlassungsverfügungen vor.

Anne Brügmann vom Verein Opferperspektive, der Brandenburger Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, an die sich auch Betroffene digitaler rechter Gewalt wenden, kommentiert hierzu:

Es kann nicht sein, dass die legitime und intern formulierte Kritik einer Mutter am Auftritt eines AFD-Politikers genutzt wird, um eine Frau ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren und sie damit einer Welle von digitalem Hass preiszugeben. Der studierte Pädagoge Dennis Hohloch hat die Plattform des Landtagsbesuch genutzt, um vor Grundschulkindern über „Gruppenvergewaltigungen“ und „Messerstechereien“ zu sprechen. Eine Kritik hieran, die unter anderem mit Verweis auf die Missachtung elementarer Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes formuliert wurde, mit dem Framing ‚Cancel-Culture‘ abzutun, ist vollständig unangemessen und verantwortungslos.“

Videos mit dem namentlichen Outing der Mutter wurden auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen hundertfach geteilt und multipliziert. In den Kommentarfunktionen, in denen lange Zeit gar keine Moderation stattfand, entluden sich gegen Mutter und Kind digitaler Hass und implizierte Gewaltandrohungen, die von der Bitte der Nennung des genauen Wohnortes bis hin zu mehr oder weniger expliziten Vergewaltigungswünschen reichten.

Hierzu Anne Brügmann:

Die Auswirkungen solch digitalisierter Gewalt dürfen nicht unterschätzt werden, es geht um massive Folgen für den Alltag der Betroffenen. Sie müssen fortan mit der Unsicherheit leben, ob die anonymen Hater sie erkennen und ihnen tatsächlich etwas antun wollen. Nicht nur für die Betroffenen selbst, auch für die Familie und das soziale Umfeld bedeutet die Auseinandersetzung mit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eine massive Einschränkung und permanente Sorge im Alltag.“

Zu den Auswirkungen des namentlichen Outings durch Dennis Hohloch und den Folgen für die Betroffenen in diesem Fall erläutert Anne Brügmann weiterhin:

Für uns ist dieser Fall auch ein exemplarisches Beispiel, wie Politiker:innen der AFD mit vielfältigen Mitteln versuchen, demokratischen Widerspruch gegen ihre Politik im Keim zu ersticken. Sich gegen einen solchen digitalen Shitstorm zu wehren, bedarf großer Kraft und Energie von Seiten der Betroffenen. Es ist zu befürchten, dass Vorfälle wie der heute verhandelte Auswirkungen auf andere Menschen haben, die sich fortan zwei Mal überlegen, an welchen Stellen sie sich wem gegenüber kritisch äußern.“

 

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