Die ehemalige Freundin von Christian W. wurde verwarnt und zu Ableistung von Sozialstunden verpflichtet. Weil sie nach der Tat die mit Blut versehenen Schuhe und Hosen der Täter gewaschen hatte, wurde Stephanie C. Mitte April vom Amtsgericht Prenzlau der Strafvereitelung für schuldig befunden.
Am 5. Mai 2009 hatte das Landgericht Neuruppin nach zwölf Verhandlungstagen den Angeklagten Sven P. des Mordes schuldig befunden und verurteilte ihn zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Mitangeklagte Christian W. wurde der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen für schuldig befunden und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer den 55-jährigen Familienvater Bernd K. in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 2008 brutal misshandelt und zu Tode geprügelt hatten, weil sie ihn aufgrund seines sozialen Status als Alkoholiker verachteten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nun teilweise das Urteil auf. Im Fall von Sven P. gab der 5. Strafsenat der Revision wegen der Höhe der gegen ihn verhängten Jugendstrafe statt. Laut Beschluss vom 14. Januar 2010 beliebt seine Verurteilung wegen Mordes unberührt, es muss aber über die Höhe der Jugendstrafe neu verhandelt und entscheiden werden. Das Urteil gegen Christian W. ist nach der Entscheidung des BGH rechtskräftig. Wann das Verfahren gegen Sven P. vor dem Landgericht Neuruppin beginnt, ist momentan offen.
Siehe auch
“Blutgetränkte Turnschuhe gewaschen”:http://gegenrede.info/news/2010/lesen.php?datei=100417_01
“Beschluss des 5. Strafsenats vom 14.1.2010 – 5 StR 435/09”:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d97c8ed939afac624d08b6d0aa71d8d5