Durch ein in die Scheibe geschlagenes Loch wurde mitten in der Nacht eine Brandflasche in den Gastraum geworfen. Glücklicherweise wurde ein in einem Hinterzimmer des Bistros schlafender Mitarbeiter durch das Geräusch des splitternden Glases geweckt. Er entdeckte, dass der Bereich vor dem Tresen in Flammen stand. Es gelang ihm, das Feuer zu löschen. Dabei zog er sich Schnittverletzungen an den Fußsohlen und leichte Verbrennungen an den Händen zu. Danach informierte er den Betreiber des Bistros, Herrn K., der ihm kurze Zeit später zu Hilfe kam und die Polizei informierte.
Die Polizei begann noch in der Nacht mit der Spurensicherung. Bereits am nächsten Morgen wurden drei Heranwachsende aus C vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung. Die Tatverdächtigen wurden der auf ein halbes Dutzend Mitglieder beschränkten rechten Szene in C zugerechnet.
Herr K. betreibt seit über zehn Jahren einen Imbiss in der Gemeinde C. Zuvor hatte er in Berlin ein Restaurant geführt. Über einen Bekannten hatte er nach der Wende von guten Geschäftsmöglichkeiten in Brandenburg gehört und daraufhin einen dort bereits bestehenden Imbiss-Container übernommen. Über sechs Jahre lang betrieb Herr K. diesen Döner-Imbiss vor dem Geschäft einer ehemaligen Kaufhalle. Als die Handelskette ihre Filiale aufgab, konnte Herr K. das Geschäft pachten und den Imbiss darin eröffnen. Weit mehr Platz bietend als der enge Container, baute er einen Tresen aus und richtete einen Gastraum ein. Im hinteren Teil des Gebäudes blieb Platz für eine Küche und ein Büro mit Schlafmöglichkeit. Dort übernachtete er bzw. ein Mitarbeiter regelmäßig aus Angst vor Diebstählen, da in den Jahren zuvor mehrmals in den Container eingebrochen worden war. Außerdem waren immer wieder ausländerfeindliche Schmierereien an seinem Imbiss angebracht worden. Auch ein Hakenkreuz sei darunter gewesen, was er bei der Polizei gemeldet habe.
Kurzlebige Solidarisierung
Am Morgen nach dem Brandanschlag besuchte der ehrenamtlich tätige Bürgermeister von C mit einer Gruppe von städtischen Beschäftigten und engagierten Bürgern das Imbiss-Bistro, um »Hilfe anzubieten und die Solidarität der Einwohnerschaft mit dem Tatopfer zu bekunden«. Zudem kamen Anwohner vorbei und erkundigten sich nach dem Stand der Dinge. Auf Anregung des Bürgermeisters wurde im städtischen Gemeinderat eine Resolution eingebracht, die sich eindeutig von diesem Vorfall distanzierte. Allerdings war die Initiative öffentlicher und kommunaler Solidarisierung mit dem Opfer kurzlebig und nach außen hin wenig sichtbar.
Das Bistro war über den Vermieter des Gebäudes gegen den entstandenen Schaden versichert, sodass Herr K. keine direkten finanziellen Verluste erlitt. Der Brandanschlag hat jedoch für den Betreiber nach eigenen Aussagen die Unsicherheiten verstärkt, ob er weiterhin in C seinen Gastronomiebetrieb aufrechterhalten kann und will. Das Schockerlebnis führte bei Herrn K. nicht zuletzt zu einem Motivationsverlust: »Oft habe ich keine Lust mehr, in meinen Laden zu fahren und zu arbeiten.« Versuche, das Ladenlokal zu verkaufen, sind bisher gescheitert. Herr K. vermutet auch hier Zusammenhänge mit dem Anschlag, da potenzielle Käufer wüssten, was passiert ist, und aus diesem Grund nicht kaufen wollten. Auch kämen die lokalen Stammgäste seltener, weil das Bistro in der Kleinstadt nun den Ruf eines gefährlichen Ortes habe. Im November 2004 wurden die drei Angeklagten im Alter von 19, 20 und 21 Jahren zu Freiheitsstrafen von je acht Jahren verurteilt. Das Landgericht Potsdam befand sie des gemeinschaftlichen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und vollendeter gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts wussten die Täter, dass damals ein Angestellter des Imbissbesitzers regelmäßig in dem Gebäude übernachtete. Die Richter hatten entschieden, die drei Männer nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, obwohl sie zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende waren. Die Angeklagten hätten allesamt eine »verfestigte Weltanschauung«, so dass hier keine »Nachreifung« zu erwarten sei, lautete die Begründung. Alle drei Täter waren bereits einschlägig vorbestraft; einer wegen eines früheren Anschlages auf den gleichen Imbiss: Er hatte bereits im Oktober 2000 mit einem schweren Stein das Schaufenster des Imbiss-Restaurants zertrümmert und war dafür zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
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