Am 23. August 2004 attackierten in Rathenow vier maskierte Personen mit sog. Totschlägern ein Auto, in dem sich vier Linke befanden. Die Scheiben des Autos wurden zertrümmert. Einer der Insassen wurde durch Schläge gegen den Kopf erheblich verletzt.
Der Angeklagte und das Kennzeichen seines Autos wurden am Tatort von Zeugen erkannt. Obwohl er durch Zeugenaussagen erheblich belastet worden war, wurde Mathias M. in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Rathenow im September 2005 freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Dass es dreieinhalb Jahre gedauert hat, bis dieses fragwürdige Urteil vor dem Landgericht überprüft wird, ist inakzeptabel.
Informationen Tobias Pieper
Telefon 0171 1935669
Siehe dazu:
»Neonazi freigesprochen« (20.9.2005):