Milde Strafen für zwei rassistische Schläger

Am Amtsgericht Frankfurt (Oder) wurden zwei Männer am 14.12.2011 wegen eines rassistischen Angriffs auf einen Asylbewerber zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagten gestanden die Tat, leugnet jedoch ein rassistisches Tatmotiv. Gute Beweislage, Pech für die Angreifer – Tat wurde vom Handy des Opfers in die Polizeinotrufzentrale übertragen.

Der Angriff auf einen Asylbewerber im April 2011 in Frankfurt (Oder) wurde vom Handy des Opfers in die Polizeinotrufzentrale übertragen. Die Angeklagten gestanden die Tat, leugnet jedoch ein rassistisches Tatmotiv. Die Identität eines dritten Angreifers ist unbekannt.

Zwei Frankfurter wurden am 14.12.2011 vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) wegen einer rassistischen Attacke zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der 30-jährige Arbeitslose Toni S. und der 29-jährige Altenpfleger Meik S. hatten am Abend des 30. April 2011 in der Nähe des Kaufland (West) einen 46 jährigen Asylbewerber brutal zusammengeschlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Strafen von je 8 Monaten auf Bewährung und mussten insgesamt 500 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen.

Am Tattag hatten die beiden Angeklagten den Betroffenen aus einer größeren Gruppe Feiernder rassistisch beleidigt und dann tätlich angegriffen. Das Opfer hatte gerade eingekauft und wollte mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Als drei Personen, darunter die Angeklagten, auf ihn aggressiv zu stürmten, versuchte er per Handy die Polizei zu rufen. Ihm wurde das Telefon abgenommen und dann wurde er niedergeschlagen. Auf den am Boden Liegenden wurde über einen längeren Zeitraum weiter eingeschlagen und eingetreten. Er erlitt vielfache Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Kameruner war als Nebenkläger vor Gericht vertreten – bis heute hat er unter den Folgen des Angriffs zu leiden.

Durch das weiter angestellte Handy des Opfers wurde die Tat in der Notrufzentrale der Polizei übertragen und mitgeschnitten und stand somit als Beweismittel zur Verfügung. So sind auch die rassistischen Beleidigungen dokumentiert. Die Angreifer ließen sich auch von zwei ZeugInnen nicht von ihrer Gewalt abbringen. Ein Pärchen hatte die Tat aus dem Auto heraus beobachtet, und wollte das Geschehen stoppen. Sie fuhren in Richtung der Angriffsszene und machten über Hupen auf sich aufmerksam – leider erfolglos.

Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und entschuldigten sich für ihr Handeln. Diese Reue erscheint jedoch nicht glaubwürdig, sondern als prozesstaktisch begründet. Sie erhofften sich offenbar, über die Entschuldigung eine mildere Strafe zu erreichen. Den dritten Hauptangreifer wollten sie nicht benennen und bestritten, trotz aller gegenteiliger Beweise, aus rassistischer Motivation gehandelt zu haben.

Richterin Uta Weigert wertete in ihrer Urteilsbegründung die Tat eindeutig als rassistisch. Auch die Reuebekundungen erschienen dem Gericht nicht als voll glaubhaft.

Janek Lassau von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) in Frankfurt (Oder) kommentiert das Urteil: »Leider ist der heute verhandelte Angriff kein Einzelfall. Erst am 1. und am 5. Dezember hat es in Frankfurt (Oder) erneut rassistisch motivierte Angriffe auf einen Asylsuchenden gegeben. Positiv hervorzuheben ist, dass das Gericht den rassistischen Hintergrund der Tat klar benannt hat. Auch die Zivilcourage der beiden Zeugen ist zu loben – leider ist solch ein Verhalten keine Selbstverständlichkeit.« Die BOrG begleitete den Geschädigten über die Dauer des Verfahrens.
Quelle:BOrG

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