Lübben: Berufungsverhandlung nach Angriff am Herrentag 2007

Am 17. Mai 2007 attackierten Rechte eine Gruppe Berliner im Spreewald. Drei Täter wurden im März dieses Jahres zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Verhandlung beginnt am 15. Oktober vor dem Landgericht Cottbus.

Am Herrentag 2007 zelteten 15 Berliner an einem Lübbener Anlegeplatz, als gegen 19 Uhr ein Spreewaldkahn passierte. Von ihm erklangen »Sieg Heil«-Rufe. Die Berliner äußerten ihren Unmut. Als Antwort wurde ihnen eine Flasche entgegengeworfen. Eineinhalb Stunden später griffen mindestens zehn Insassen des Kahns die Berliner Paddler an. Sie schlugen ihnen mehrfach heftig ins Gesicht, stießen sie ins Wasser und traten auf sie ein. Die Hälfte der Berliner Ausflügler trug Verletzungen davon (u. a. Prellungen, Blutergüsse, Zerrungen, ein angerissenes Trommelfell). Zudem entstanden Sachschäden, u. a. an Brillen, Mobiltelefonen und Zelten.

Ein herbeieilender Fährmann versuchte, die Angreifer zu beschwichtigen. Auch er wurde geschlagen und bedroht. Eine halbe Stunde später traf die Polizei ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Lage bereits beruhigt. Die Geschädigten schilderten die Situation und drängten auf eine schnelle Identifizierung der anwesenden Täter. Die Polizei hingegen versuchte, die Berliner davon abzubringen, eine Anzeige zu stellen und drohte einem der Geschädigten mit einem Platzverweis. Nachdem die Personalien von Geschädigten, Tätern und Zeugen aufgenommen waren, verließen die Polizisten den Tatort mit der Empfehlung an die Geschädigten, schnell den Platz zu verlassen. Man müsse weiter und könne nichts mehr für sie tun.

Richterin Ehlers sprach während des Verfahrens am Amtsgericht Lübben von einer »mehr als schlechten und zurückhaltenden polizeilichen Ermittlungsarbeit«. Hinweise seien nicht verfolgt und eine Klassifizierung der aufgenommenen Personalien nach Zeugen, Geschädigten und Tätern unterlassen worden. Obwohl zuerst gegen einen weitaus größeren Personenkreis ermittelt wurde, kam es nur in drei Fällen zur Anklage. Das Verfahren am Amtsgericht endete am 18. März 2010 mit Bewährung- und Geldstrafen gegen Marco G., Marco W. und David F wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Prozesstermine 15. Oktober 2010, 9:30 Uhr, und 22. Oktober 2010, Landgericht Cottbus, Raum 100

Informationen Tobias Pieper
Telefon 0171 1935669
Quelle:OPP

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