Kritik an Darstellung des Innenministeriums

Allein in der vergangenen Woche sind fünf schwere rechtsextreme Angriffe im Land Brandenburg bekannt geworden: Angriffe in Eisenhüttenstadt, Oderin, Frankfurt/Oder und Potsdam. Gleichzeitig ließ das Brandenburgische Innenministerium am 28. Juli verlautbaren, dass die Zahl rechter Straftaten im Land in der ersten Jahreshälfte zurückgegangen sei.

Unter der gleichen Überschrift präsentierte Innenminister Jörg Schönbohm bereits im Mai den Verfassungsschutzbericht für das Land Brandenburg 1999. Die darin veröffentlichte Gesamtzahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten zeigt einen Rückgang. Der wird jedoch nur durch eine deutlich niedrigere Zahl strafrechtlich geringer bewerteter »Propagandadelikte« verursacht. Bei einer Auslassung dieses Bereichs von Taten würde die Statistik eine Zunahme der Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten um fast 20 Prozent ausweisen.

Ebenfalls bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes registrierte Schönbohm für die ersten drei Monate des laufenden Jahres 15 rechtsextrem motivierte Gewalttaten. (MdI, PM 65/00) – Schon durch die Lektüre der Tagespresse könnte man Kenntnis von einer höheren Zahl erlangen.

Im Land Brandenburg geht die Zahl der in den letzten Jahren durch rechtsextreme Angriffe Verletzten in die Hunderte. Zwei Menschen, die nicht überlebten, waren Farid Guendoul und Falko Lüdtke. Viele andere kamen nur knapp mit dem Leben davon.

Für sie alle bedeuteten die Schläge mit Fäusten und Knüppeln, die Stiefeltritte, die Attacken mit Messern oder die Brandanschläge einen tiefen Einschnitt in ihr Leben. Die Verletzungen hinterlassen Spuren. Für viele manifestierte sich in den Angriffen ihre alltägliche Diskriminierung. Die Behauptung, die Zahl rechter Straftaten sei zurückgegangen, kann für die Opfer nur ein Hohn sein: Es verharmlost die Situation und es gibt ganz sicher nicht ihre Lebensrealität wieder.

In den Erklärungen vom 28. Juli führte der Sprecher des Innenministeriums, Heiko Homburg, die – reell nicht nachvollziehbare – Verbesserung der Lage auf einen innenministeriellen »Erlass zur Bekämpfung rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Gewalt« vom März 2000 zurück. Dieser Erlass, den Minister Schönbohm gern als »seinen« bezeichnet, verfügte u.a. die zusätzliche Präsenz von Beamten der Landeseinsatzeinheit (LESE) in Rathenow, Guben, später in Königs Wusterhausen und Frankfurt/Oder.

Zum Nachweis des Erfolges präsentierte Homburg auch Zahlen. So seien in den letzten vier Monaten 6178 Personenkontrollen durchgeführt worden. Es soll 32 vorläufige Festnahmen sowie 88 Ingewahrsamnahmen gegeben haben und es sollen 377 Platzverweise ausgesprochen worden sein. Außerdem habe die Polizei eine Maschinenpistole, zwei Gewehre und zwei Pistolen beschlagnahmt.

Schon Anfang Juni hatte Innenminister Schönbohm dazu erklärt, dass eine »Verunsicherung bei den potentiellen Täterkreisen« feststellbar sei, dass aber aufgrund der Kürze der Zeit und des wenigen statistischen Materials noch keine »Verhaltensänderung in der rechtsextremistischen Szene« nachweisbar wäre. (MdI, PM 79/00)

Ähnliche Daten hatte allerdings bereits im Juli 1998 der damalige Innenminister Alwin Ziel vorgelegt. Er bilanzierte damals die ersten vier Monate der Mobilen Einsatzeinheit gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit (MEGA): Es soll 5214 Personen- und 1931 Fahrzeugkontrollen, 6 Festnahmen, 60 vorläufige Festnahmen und 124 Ingewahrsamnahmen gegeben haben. Es wären 765 Platzverweise erteilt und 17 Baseballschläger, vier Messer, drei Schlagstöcke, zwei Reichskriegsflaggen sowie zwei Schreckschusswaffen beschlagnahmt worden. Ziel stellte eine »spürbare Wirkung« fest. (MdI, PM 44/98) Die MEGA wurden im Juni 1999 durch regionale Mobile Einsatztrupps verstärkt. Seit April 2000 sind zusätzlich 120 Beamte der LESE im Einsatz.

Es gibt in der Bundesrepublik, also auch im Land Brandenburg eine rechtsextreme Bewegung. Offensichtlich wird diese durch polizeiliche Repression über Jahre hinweg nicht nachhaltig verunsichert. Eine Verstärkung der Repression durch logistische Maßnahmen zeigt keine Wirkung.

Auch wenn durch die Polizei rechtsextreme Straftäter verfolgt werden sollen – was ohne jeden Zweifel notwendig und wichtig ist –, können polizeiliche Maßnahmen nicht das Mittel im Kampf gegen eine rechtsextreme Bewegung sein. Zum einen ist die Polizei kein »neutrales« Instrument des Staates. In ihr gibt es die gleichen politischen Probleme wie im Rest der Gesellschaft – erinnert sei hier nur an das jüngste BGH-Urteil zu vier Polizisten aus Bernau, die vietnamesische Häftlinge misshandelt hatten. Zum anderen hätte der Auftrag an die Polizei, die rechtsextreme Bewegung zu stoppen, zwangsläufig eine erhebliche Erweiterung ihrer Kompetenzen zur Folge. Es könnte u.a. nach sich ziehen: eine Aufrüstung der Polizei, die Aufhebung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten, Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, darüberhinaus die Verschärfung von Polizeigesetzen, Einschränkungen der Versammlungs- und Pressefreiheit oder Eingriffe in das Strafprozessrecht. Die gesellschaftlichen Folgen wären verheerend. Es würde zu einer zunehmenden Verpolizeilichung der Politik und einer Entwicklung hin zu einer autoritären Gesellschaft führen. Jede Maßnahme, die individuelle Freiheitsrechte einschränkt, ist ein Schritt in Richtung Rechtsextremismus.

Gefordert ist stattdessen gesellschaftliche Initiative: ein Ende der politischen Verharmlosung, ein Ende des Schweigens, ein Ende der leeren Betroffenheitsgesten und des Bangens um Image-Schäden. Notwendig ist die spürbare Solidarität mit den Opfern rechtsextremer Angriffe, ihr Schutz, eine Veränderung ihres Lebensalltags, die Abschaffung rassistischer Gesetze ebenso wie die Stärkung demokratischer Jugendkulturen. Im Mittelpunkt des politischen Handelns müssen gesellschaftliche Emanzipation und Partizipation stehen. Es geht dabei um nichts anderes als die Entwicklung demokratischer Strukturen.

Aktuelles