Die drei Angeklagten und ein weiterer Täter hatten in der Nacht des 25. Juli 2000 sechs indische bzw. pakistanische Bürger beschimpft und später angegriffen. Während drei der Opfer flüchten konnten, wurden die anderen mit Gegenständen sowie einem Hund traktiert, verfolgt und erlitten dadurch teilweise schwere Verletzungen.
Weit schlimmer wiegen jedoch die seelischen Folgen bei den Opfern. So äußerte einer der Geschädigten während seiner Zeugenaussage: »Ich habe Angst vor den Glatzköpfen. Mit dieser Angst müssen wir Ausländer leben.«
Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter stellten in ihren Plädoyers fest, dass die Angeklagten die Opfer »wie die Sau durchs Dorf« getrieben hätten. Die Aussagen von Zeugen, die Ausländer seien um ihr Leben gelaufen, charakterisierten die Tat.
Das Gericht blieb mit seinen Strafaussprüchen nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und setzte somit ein deutliches Zeichen hinsichtlich der Schwere der Tat. Die Angeklagten wurden zu 2 Jahren und 8 Monaten, 2 Jahren und 4 Monaten bzw. zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nur im letzten Fall wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der zur Tat verwendete Hund wird als Tatwerkzeug eingezogen.
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