Äußerlich ließ sich Michael M. (19) kaum etwas anmerken, als ihm klar wurde, dass er in Haft soll. »Dumpfe Ausländerfeindlichkeit« – so das Gericht – habe den Angeklagten bei seinen Taten getrieben. Er habe »etwas unternehmen wollen, um Ausländer dazu zu bringen diese Gegend zu verlassen«. Einige dieser Unternehmungen sind ihm nun zum Verhängnis geworden. In der Nacht vom 18. Februar dieses Jahres hatte Michael M. bei Anschlägen auf drei Geschäfte ausländischer Inhaber in Rheinsberg zum Teil hohe Sachschäden verursacht. Die anschließende vorläufige Festnahme und seine Vorführung beim Haftrichter schienen ihn damals nicht wesentlich beeindruckt zu haben. Am 17. März war er erneut mit zwei anderen der rechten Szene angehörenden Männern an der rassistischen Beschimpfung sowie der Nötigung einer vietnamesischen Familie an ihrem Wohnort beteiligt. Der Angeklagte, in dessen Wohnung rechtes Propagandamaterial gefunden worden war, hatte während des Prozesses aus seiner rechtsextremen Gesinnung keinen Hehl gemacht. Das Gericht entsprach mit der Haftstrafe dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die aus »generalpräventiven Erwägungen« einen Freiheitsentzug gefordert hatte. Außerdem verurteilte es den Angeklagten zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen an die Geschädigten. Sein Advokat, der Neuruppiner Anwalt Peter Supranowitz, wird voraussichtlich in Berufung gehen.
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