Am Amtsgericht Königs Wusterhausen beginnt am 6. Januar 2012 um 10 Uhr der Prozess gegen einen Wachmann.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen einen Bewohner eines Flüchtlingsheims beleidigt und geschlagen zu haben.Am Samstag, den 29.1.2011 kam es im Flüchtlingsheim in Waßmannsdorf/Schönefeld (Dahme-Spreewald) zu einer rassistisch motivierten Körperverletzung durch einen Wachmann. Der betrunkene Täter beleidigte den Flüchtling als »afrikanischer Affe«. Anschließend schlug er den Betroffenen ins Gesicht. Aufgrund des Angriffs wurde der Wachmann vom Dienst suspendiert. Am kommenden Freitag beginnt der Gerichtsprozess.
Körperliche Angriffe aus einer Hassmotivation heraus hinterlassen immer eine Wirkung auf das psychische Befinden der Betroffenen. Aus Sicht der Opfer sind die Angriffe nicht rational erklärbar und damit weder berechen- noch vermeidbar. Die psychischen Auswirkungen sind dadurch häufig gravierender als die körperlichen Folgen.
Schwer wiegt hier insbesondere die Tatsache, dass sich der Übergriff in privaten Räumen des Betroffenen ereignete, und er täglich mit dem Ort des Angriffs konfrontiert war. Ebenso belastet ist der Umstand, dass der Angriff vom Personal des Heims ausging. Dem Betroffenen wurde aufgrund der angstbesetzten Situation im Sommer 2011 gestattet, aus dem Wohnheim auszuziehen. Bisher blieb seine Wohnungssuche jedoch erfolglos.
Prozesstermin 6. Januar, 10 Uhr, Amtsgericht Königs Wusterhausen
Informationen
Tobias Pieper (0171 1935669)
Quelle:OPP