Duplex N. schilderte vor Gericht, wie er am 31. März des vergangenen Jahres in der Innenstadt von Prenzlau zunächst von einem Unbekannten, der von einem weiteren Mann begleitet wurde, rassistisch beschimpft wurde. Darauf habe er nicht reagiert, so der Kameruner, und seinen Weg zu einem Supermarkt fortgesetzt. Nachdem er diesen verlassen habe, sei er erneut auf die Beiden getroffen, wobei ihn der Unbekannte ein zweites Mal mit dem N-Wort beschimpfte. Er habe den Mann gefragt, ob er ein Problem habe, woraufhin dieser ihn gegen den Hals geschlagen habe. Der Kameruner berichtete, dass er den Angreifer von sich gestoßen habe, dieser ihm aber in den Bauch trat. Keiner der Umstehenden habe eingegriffen; erst als er versuchte, per Handy die Polizei zu rufen, flohen die Männer, so Duplex N. Zwei Monate später begegnete Duplex N. den Männern zufällig, wobei er erneut angepöbelt wurde. Gegenüber der Polizei konnte er die Männer nun als Daniel B. und Alexander P. identifizieren. Beide äußerten sich in ihren polizeilichen Vernehmungen nicht.
Vor Gericht räumte Daniel B. die Auseinandersetzung ein, gab allerdings eine gänzlich andere Version zu Protokoll: Nicht er habe Duplex N. angegriffen, vielmehr habe ihn der Asylbewerber erst »komisch« angesehen und später, beim Verlassen der Kaufhalle, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und als »Nazi« beschimpft. Daniel B. will sich nur gewehrt haben, „leider“ habe er den Kameruner jedoch nicht getroffen. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe.
Da sich auf einen Aufruf der Polizei kein einziger Augenzeuge des Vorfalls gemeldet hat und die zwei ermittelten Zeuginnen vor Gericht erhebliche Erinnerungslücken zeigten, blieb dem Gericht nur, die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Aussagen zu bewerten. Das Ergebnis: Beide Schilderungen seien gleichermaßen »lebensnah« und glaubwürdig; Es sei, so das Gericht, daher nicht zu klären, was vorgefallen ist.
Weil sich kein weiterer Augenzeuge als Zeuge zur Verfügung stellte, bleibt hier ein rassistischer Angriff ohne Strafe. Das Schöffengericht muss sich allerdings auch die Frage gefallen lassen, ob die Vorstellung, ein einzelner Schwarzer würde auf einem belebten Parkplatz in Brandenburg ohne jedes Motiv zwei weiße Männer angreifen, nicht weltfremd ist? Viel mehr lebensnah ist leider, dass ein Schwarzer vor den Augen von Passanten rassistisch angepöbelt und geschlagen wird. Für die Opfer rassistischer Gewalt erschüttern solche Verfahrensausgänge das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Institutionen.
Die Anwältin von Duplex N., der als Nebenkläger aufgetreten war, wird Berufung einlegen.
Für weitere Informationen: Johanna Kretschmann
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