Aufgeputscht von rassistischen Facebook-Kommentaren wollten zwei Männer eine Flüchtlingsunterkunft anzünden: Gericht verurteilte die Täter jetzt zu Bewährungsstrafen
Mit Verurteilungen endete am Donnerstag (17. Juli 2014) ein Prozess gegen zwei Angeklagte vor dem Rathenower Amtsgericht wegen des Brandanschlages am 18. September 2013 auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Premnitz.
Hass auf Facebook führte zum Tatplan
Einer der Täter, der heute 21-jährige Sebastian W., räumte gleich zu Beginn der Verhandlung die Tat ein. Seiner Aussage nach lief der Abend wie folgt ab: W. und der damals 17-jährige Dominique S. trafen sich in der Wohnung von S. in Premnitz. Dort tranken sie Bier, lasen Facebook-Kommentare über das geplante Heim und fassten den Entschluss, dort ein Feuer zu legen. Kurz nach Mitternacht begaben sie sich in die Wohnung von W., holten Lampenöl und Zeitungen und fuhren zum Heim. Dort angekommen stapelten sie die Zeitungen vor der Tür des Gebäudes, zündeten diese mit Hilfe des Lampenöls an und entfernten sich zunächst. Als das Feuer drohte auszugehen, beschlossen sie zurückzukehren. Sie warfen Müll auf den glimmenden Stapel, um das Feuer erneut zu entfachen. Erst als sie die Alarmanlage bemerkten, flüchteten sie.
Bewährungsstrafen für die Täter
Sebastian W., welcher derzeit von ALG II lebt, wurde, dem Antrag der Staatanwaltschaft folgend, zu zwei Jahren Gefängnis auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Außerdem muss er innerhalb von sechs Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Strafe setzt sich zusammen aus der gemeinschaftlichen Brandstiftung, einer mitverhandelten Trunkenheitsfahrt aus dem selben Jahr und unter Berücksichtigung einer bereits erhaltenen Freiheitsstrafe, für die er sich noch auf Bewährung befand. W. wurde 2012 bereits zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung wegen besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gemeinsam mit zwei Mittätern hatte er 2009 einen schwerbehinderten Mann in dessen Haus überfallen, ausgeraubt, mit Handschellen gefesselt und schwer zusammengeschlagen. Der Mann erlitt mehrere Brüche im Gesicht und hat noch heute unter den Folgen der Tat zu leiden. Als Bewährungsversager ist W. nur einer Haftstrafe entgangen weil er sich vor Gericht geständig und reuig zeigte und ihm eine günstige Sozialprognose bescheinigt wurde.
Der zum damaligen Zeitpunkt minderjährige S. stand zum ersten Mal vor Gericht und wurde verurteilt, ein soziales Training zu absolvieren und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Beide Angeklagte wurden auf Grund ihres Alters und ihrer Entwicklungsdefizite nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Rassismus als Tatmotiv nur unzureichend benannt
Die rassistische Motivation der Brandstiftung wurde im Urteil nur am Rande zur Sprache gebracht. Wie solch eine Tat politisch wirkt, wie sie auf die Flüchtlinge wirkte, die das geplante Heim beziehen sollten und die aus ihren Heimatländern auf Grund von Krieg, Verfolgung, Folter flüchten mussten, wurde nicht thematisiert. Sowohl die Verteidiger der Angeklagten wie auch der Richter fühlten sich mehrmals bemüßigt zu betonen, dass die Standortwahl von Flüchtlingsheimen in bestimmten Städten nicht akzeptabel und Unzufriedenheit darüber nachvollziehbar sei.
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