Eine angespannte Nervosität lag über der Runde der Unterstützer, die sich in einer Hotelbar gegenüber dem Amtsgericht Rathenow getroffen hatte. Es war der 22. Juli, noch galt der Termin für Orabi Mamavis Abschiebung, zwei Tage nach dem soeben zu Ende gegangenen Prozess gegen seinen Angreifer. Sein Anwalt versuchte immer wieder, jemanden aus der Ausländerbehörde ans Telefon zu bekommen. Dann die Nachricht vom Aufschub. Der Petitionsausschuss des Landtags hatte zeitgleich zum Prozess getagt und war der Forderung gefolgt, Orabis Abschiebung bis zum vollständigen Abschluss des Strafverfahrens gegen seinen Angreifer auszusetzen. Die Ausländerbehörde ordnete einen neuen Termin für die Abschiebung an, den 4. September. Erleichterung, aber keine Entwarnung. Die Auseinandersetzung um ein Bleiberecht für dieses Opfer rassistischer Gewalt ging weiter.
Der Prozess selbst hatte die erstaunliche Breite des Unterstützerkreises gezeigt. Der Gerichtssaal konnte nur die Hälfte der Zuschauer fassen, die andere Hälfte wartete draußen. Unter ihnen Flüchtlinge aus dem Heim in Rathenow, junge Antifas, Mitglieder des »Ökumenischen Begegnungskreises«, Presse und Fernsehen. Kurz vor Prozessbeginn hatte Orabi für »Brandenburg aktuell« noch einmal geschildert, was ihm am 23. Dezember 2002 widerfahren war. Zusammen mit einem anderen togolesischen Geflüchteten war er früh morgens zum Schneeschippen im Stadtzentrum von Rathenow eingesetzt. Ein schmächtiger Mann kam auf sie zu, textete sie zu: »Hey, du Scheiß-N-Wort, was machst du da für eine Scheiß-Arbeit? Geh zurück in dein Scheiß-Land! Was kriegst du für diese Scheiß-Arbeit? Sag mal, sag mal!« Orabi, der solche Anmache in Rathenow schon kannte, versuchte, dem Streit aus dem Weg zu gehen, aber der Mann schlug zu und traf Orabi am Auge, das sofort zu bluten anfing. Er konnte sich befreien und die Polizei verständigen, die den Täter, den 26-jährigen Marco D. aus Rathenow, festnahm. Am 22. Juli 2003 verhängte das Amtgericht eine viermonatige Haftstrafe auf Bewährung für diesen nicht in Nazi-Kreisen organisierten Rassisten.
Ein üblicher Angriff in Rathenow
Für Rathenower Verhältnisse kein besonders schwerer Angriff, und dennoch, Orabi hat seit dem Angriff Schlafstörungen, er ist depressiv und verängstigt, geplagt von den Bildern des Angriffs, die sich überlagern mit Bildern eines schon länger zurückliegenden Angriffs im September 1997. Damals hatte Orabi noch geglaubt, er könne sich auf den Straßen Rathenows bewegen oder in eine Disko gehen. Der Diskobesuch von Orabi und drei anderen Flüchtlingen endete mit Prügel und einer Verfolgungsjagd bis zurück ins drei Kilometer entfernte Heim. Auf der panischen Flucht begegneten sie mehreren Grüppchen von Neonazis, die es auf sie abgesehen hatten. Seit diesem Tag mieden Orabi und alle anderen Flüchtlinge die Disko und generell die Straßen Rathenows, wenn es dunkel geworden war. Durch eine Serie von Angriffen in den Jahren seit 1997, sei es aus der starken Rathenower Neonazi-Szene, sei es von normalen rassistischen Deutschen wie Marco D., wurde die Community der Flüchtlinge zurück ins Heim getrieben. Im Jahr 2000 forderten sie in einem Memorandum, aus Rathenow in ein anderes, sicheres Bundesland verlegt zu werden. Kurzfristig löste das Memorandum eine starkes Medieninteresse aus, und die üblichen Reflexe der Stadt: der Ruf Rathenows werde in den Dreck gezogen, man werde die Polizeipräsenz erhöhen. Wichtiger war jedoch, dass sich die Flüchtlinge organisiert hatten und seitdem ein Faktor in der Politik der Stadt und des Landes geworden sind. Sie lassen sich nicht mehr alles gefallen. Vor wenigen Monaten wurde der Wachschutz Zarnikow aus dem Heim geworfen, nachdem Flüchtlinge und Antifas publik gemacht hatten, dass in dieser Firma bekannte Neonazis eine Nische gefunden hatten.
Ein üblicher Angriff in Ratheno
Neben den unmittelbar von der Neonazi-Gefahr betroffenen Gruppen der Flüchtlinge und jungen Punks und Antifas hat sich ein »Ökumenischer Begegnungskreis« zur Unterstützung der Flüchtlinge gebildet, ein bedeutendes Ereignis in einer ostdeutschen Kleinstadt, in der zivilgesellschaftliche Initiativen so gut wie nicht existent sind. Aus der praktischen Unterstützung sind persönliche Verbindungen entstanden, ohne die eine Aktion wie die am 13. Mai 2003 nicht denkbar gewesen wäre. Eine Gruppe von acht togolesischen Flüchtlingen, alle nur mit dem prekären Aufenthaltstitel einer Duldung ausgestattet, hatten die Anweisung bekommen, sich an jenem Tag sich um kurz vor Mitternacht bereit zu halten, sie sollten nach Bonn zur Botschaft von Togo gebracht werden, dort sollten sie Ausreisepapiere erhalten. Kurz vor Mitternacht war kein Bus des BGS vor dem Heim, aber eine Menge von 80 Unterstützern, mobilisiert vom Kirchenkreis: ältere Menschen, Antifas, Punks, Flüchtlinge. Der verspätete Bus musste unverrichteter Dinge umkehren. Ein Aufschub, aber keine Entwarnung. Unter den Togolesen, deren Abschiebung vorbereitet werden sollte: Orabi Mamavi.
Eine Kampagne wurde gestartet für sein Bleiberecht. Obwohl ein Opfer rassistischer Gewalt, war er der erste Togolese aus Rathenow, der abgeschoben werden sollte. Der Kampagne für einen Einzelfall kam entgegen, dass Pro Asyl und einige Flüchtlingsräte zur gleichen Zeit eine bundesweite Kampagne veranstalteten für ein Bleiberecht für bestimmte Flüchtlingsgruppen: welche, die schon fünf Jahre hier sind, Minderjährige, Traumatisierte und – Opfer rassistischer Gewalt. In Brandenburg tourte die Bleiberechtskampagne des Flüchtlingsrats durch mehrere Städte. Auf dem Märkischen Platz in Rathenow trat Orabi in eigener Sache auf, in Potsdam war er Teil der Delegation, die Unterschriftenlisten an die Staatskanzlei und das Innenministerium übergab.
Ein üblicher Angriff in Ratheno
Neu war die Forderung nach einem Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt nicht. Im September 2000, mitten im »Aufstand der Anständigen«, wurde ein Brief des Bundestagspräsidenten Thierse an den Brandenburgischen Innenminister Schönbohm publik, in dem jener Schönbohm Rassismus vorwarf. Es ging um einen Einzelfall, um den algerischen Flüchtling Khaled Bensaha, der die Hetzjagd von Guben überlebt hatte, sein Freund Farid Guendoul war auf der Flucht vor einer Neonazi-Clique verblutet. Thierse zeigte sich empört darüber, dass Schönbohms Behörde eine Aufenthaltbefugnis für Khaled Bensaha abgelehnt hatte, weil, so die Behörde, Khaled Bensaha “ja in einem Land ein Aufenthaltsrecht anstrebe, in dem er traumatisiert wurde und deshalb nicht in der Lage sein werde, sich zu integrieren”. Thierse stellte fest, dass Khaled B. “letztlich auf Grund des Überfalls nicht in Deutschland bleiben darf und damit das Ziel der rechtsextremistischen Angreifer mit Billigung offizieller brandenburgischer Stellen erreicht würde”. Teile der Presse wurden noch deutlicher. »Herr Schönbohm schürt den Hass, er sollte abgeschoben werden«, so die »Berliner Zeitung«, daneben eine Karikatur, die einen am Boden liegenden, blutenden Flüchtling zeigt. Ein Skinhead sagt zu Schönbohm: »Schönbohm, übernehmen Sie!« Die Debatte endete mit einer Aufenthaltsbefugnis für Khaled Bensaha. Ein generelles Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt war auf die Tageordnung gesetzt.
Grundgedanke der Bleiberechts-Kampagne war, dass sich bei Abschiebungen von Opfern rassistischer Gewalt wie bei kaum einem anderen Thema die Verknüpfung von rassistischer Straßengewalt und institutionalisiertem Rassismus zeigt. Trotz aller, im Einzelfall lebensentscheidender Unterschiede in den Methoden teilen beide dasselbe Endziel: die Entfernung unerwünschter MigrantInnen aus dem Land. Dass hierbei die rassistische Straßengewalt nicht zwischen »nützlichen« und »unnützen« MigrantInnen differenziert, dürfte, nebenbei bemerkt, eine der Bedingungen für den »Aufstand der Anständigen« gewesen sein. Mit jeder Abschiebung von MigrantInnen, denen vorher schon von Neonazis und anderen Rassisten ein Aufenthaltsrecht in Deutschland tatkräftig abgesprochen wurde, verlängert der Staat deren Intentionen. Oder er führt zum Erfolg, was jenen nur halb gelang. Denn selbst in einer Stadt wie Rathenow ließen sich die Flüchtlinge nie total aus dem öffentlichen Raum vertreiben.
Ein üblicher Angriff in Ratheno
Für ein Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt sprechen gute Gründe, die an die gängige Argumentationsweise der Sozialgesetzgebung anschlussfähig sind, und an die offiziellen Proklamationen gegen Rechts. Agora fordert ein Bleiberecht aus drei Gründen:
als eine Wiedergutmachung für die sozialen Folgen der Gewalttaten; diese betreffen ganze Gruppen, die kollektiv viktimisiert und aus dem öffentlichen Raum vertrieben werden;
aus humanitären Gründen, weil ein Opfer ohne eine sichere Zukunftsperspektive seine Traumatisierung nicht bewältigen kann;
als ein Signal an die Täter und alle anderen Rassisten, dass sie ihrem Ziel nicht näher kommen, weil die Wirkung der Angriffe umgekehrt wird; wenn sie weiter MigrantInnen schlagen, dann bleiben diese gerade deshalb hier.
Kurz vor den Bundestagswahlen 2002 legte agora den Parteien die Bleiberechts-Forderung als einen »Wahlprüfstein« vor. Die Reaktionen der Kandidaten reichten vom Stereotyp der Vernachlässigung von Deutschen als Opfer krimineller Ausländer bis hin zu einer vorbehaltlosen Unterstützung der Forderung. Zumeist wurde jedoch auf die Härtefallkommission im neuen Zuwanderungsgesetz verwiesen. In Brandenburg gibt es einen Mann, der beides verhinderte.
Ein üblicher Angriff in Ratheno
Schönbohm wird letztlich auch derjenige sein, der über Orabis Abschiebung entscheidet. Für Orabi wird es immer gefährlicher, nachdem sein Asylfolgeantrag abgelehnt wurde. Begründet war der Antrag damit, dass ihm in der Militärdiktatur Togo Verhaftung und Folter droht, weil deutsche Behörden seinen Mitgliedsausweis einer Oppositionspartei an die Botschaft von Togo weitergereicht hatten. Auch eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu dem Angriff 1997 scheiterte an der Verjährung, obwohl ein Teil der Täter bekannt ist. Der Verein Opferperspektive hat eine Fax-Kampagne gestartet. Einzeln oder kollektiv und öffentlich sollen Protestfaxe an Schönbohm geschickt werden. In Rathenow und Potsdam sind »Fax-In’s« geplant, die diese normalerweise individuelle und private Aktionsform öffentlich sichtbar machen.
Anfang September entschied das Verwaltungsgericht, dass Orabi so lange nicht abgeschoben wird, bis über seinen Asylantrag eine Entscheidung gefallen ist. Damit hat Orabi erneut einen Aufschub erhalten, aber keine dauerhafte Sicherheit und kein dauerhaftes Bleibereicht.
Für Orabi ist die Ungewissheit über seine nahe Zukunft und die Angst vor der Abschiebung schier unerträglich. Das hält ihn jedoch nicht davon ab, öffentlich aufzutreten und zu kämpfen. Und mit ihm ein illustres Bündnis von Antifas, Kirchenleuten und NGO’s, das sich an diesem Einzelfall kristallisiert hat, einem Fall, in dem die Unmenschlichkeit des Asylregimes individuell, konkret und greifbar wird.
Aktuelles AgOra, Angriff, Farid Guendoul, Guben, Härtefallkommission, Neonazis, Opferperspektive, Skinhead