Erstmals Bleiberecht für Opfer von Rassismus

In der Entscheidung ist eine Möglichkeit aufgezeigt, wie von rechten Angriffen betroffenen Flüchtlingen durch staatliches Handeln geholfen werden kann. Beratungsstellen fordern seit 2001 ein Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt.

Albträume und Angstzustände peinigten Hinh van N., seitdem er im Mai 2002 überfallen wurde. Mehrere Männer hatten den Vietnamesen so lange gequält, bis er in Todesangst das Bewusstsein verlor. Fünf Jahre lang hat Hinh van N. mit Hilfe von Therapien versucht, sein Leiden – eine chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung – zu lindern. Es geht ihm heute besser. Dazu trug auch das Bleiberecht bei, das ihm das brandenburgische Innenministerium kürzlich gewährte.

Bis dahin war Hinh van N. als abgelehnter Asylbewerber lediglich geduldet worden – ein Leben in Erwartung der Abschiebung. TherapeutInnen des Behandlungszentrums für Folteropfer, eine Amtsärztin und eine psychologische Gutachterin hatten zwar klargestellt, dass die Behandlung keinesfalls unterbrochen werden dürfe. Das beeindruckte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge indes wenig. Zwar habe man für das Leiden »Verständnis«, so die Behörde. Weshalb ein Verbleib in Deutschland nötig sei, erschließe sich aber nicht, denn: »Fremdenfeindlichen Übergriffen und resultierenden Angstzuständen wäre der Kläger in seinem Heimatland nicht ausgesetzt.« Bis zuletzt betrieb die Behörde, durch alle Instanzen, die Abschiebung.

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