Ein Jahr Basiskonto: Für Geflüchtete und Obdachlose dennoch kein sicherer Kontozugang

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes
Berlin-Brandenburg e.V., die Fachstelle Antidiskriminierung der
Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin e.V. haben die
Umsetzung des sogenannten Basiskontos in der Praxis überprüft. Ein Jahr
nach dessen Einführung sind immer noch deutliche Mängel in der Praxis
der Banken zu beanstanden, die Geflüchtete und Obdachlose am härtesten
Treffen. Nach diesen Ergebnissen fordern die Organisationen die Politik
und den Gesetzgeber dazu auf, die Umsetzungspraxis zu verbessern und das
Recht auf ein Konto für alle Menschen zu gewährleisten.

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto für Verbraucher*innen mit
grundlegenden Funktionen, auf das jede Person einen Rechtsanspruch hat.
So sehen es das Zahlungskontengesetz und die
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung vor, mit denen im Juni bzw.
im Juli 2016 die Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union ins
deutsche Recht umgesetzt wurde.
„Die neuen Regelungen haben in der Praxis Verbesserungen beim Zugang zum
Konto gebracht und einige Hürden wie die der mangelnden Sprachkenntnisse
effektiv abgebaut. Dennoch ist die Gesetzeskenntnis bei den
BankmitarbeiterInnen in den Geldinstituten nicht verankert. Das hat zur
Folge, dass geflüchtete Menschen und Menschen ohne einen festen Wohnsitz
immer noch mittelbar diskriminiert werden“, so Cristina Martín Asensio
von der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V.

Die Organisationen sehen drei Problembereiche in der Umsetzung des
Basiskontos. Am schwierigsten ist bei Banken und Sparkassen die
Kontoeröffnung für Menschen, die nicht polizeilich gemeldet sind. Dabei
verlangt das Zahlungskontengesetz lediglich die postalische
Erreichbarkeit der Kund*innen (z.B. über Freund*innen oder
Beratungsstellen). Auch bei den Identitätsnachweisen, die für
Kontoeröffnungen verlangt werden, gibt es Probleme. Viele befragte
Geldinstitute akzeptieren entgegen der
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung Duldungen und
Ankunftsnachweise oft nicht als ausreichende Ausweisdokumente. In vielen
Fällen besteht Unkenntnis der Bankangestellten über den Charakter dieser
Dokumente. Die daraus resultierende Unsicherheit führt nach der
Erfahrung der Organisationen in der Praxis zur Diskriminierung von
vielen Geflüchteten.
Weiterhin ist vielen Mitarbeiter*innen in den Filialen nicht bekannt,
dass im Falle der Ablehnung einer Kontoeröffnung eine
Informationspflicht der Banken besteht. Dies hat zur Folge, dass die
betroffenen Kund*innen nicht adäquat über ihre Rechte informiert sind.

Tatsächlich von der Eröffnung eines Kontos ausgeschlossen sind
geflüchtete Menschen, die nur im Besitz einer Fiktionsbescheinigung
sind. Die Verordnung erkennt diese nicht als Identifikationsdokument an.
Hier besteht eine Gesetzeslücke.

„Es zeigt sich, dass ein Gesetz allein nicht reicht. Schulungen der
Mitarbeiter*innen in den Geldinstituten sind notwendig. Ebenso nötig
sind Kontrollmechanismen, die das Recht auf ein Konto in der
Umsetzungspraxis gewährleisten. Den Gesetzgeber fordern wir dazu auf,
die gesetzliche Diskriminierung von Menschen mit Fiktionsbescheinigung
zu beenden. Solange dies nicht passiert, bleibt die Umsetzung der
Zahlungskontenrichtlinie ins deutsche Recht unvollständig“, so Cristina
Martín Asensio der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive
e.V.

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes
Berlin-Brandenburg, die Fachstelle Antidiskriminierung des
Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin setzen sich seit 2014
gemeinsam für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Konto für alle
Menschen ein.
2015 wurden sie am Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der
EU-Zahlungskontenrichtlinie beteiligt.

Den vollständigen Bericht zur Umsetzungspraxis des Basiskontos können
Sie hier einsehen:
https://gallery.mailchimp.com/9bbd3ec3c6617ea1f88baa33a/files/2558d52f-c9ca-450d-ba80-ccc277a42388/171122_Ein_Jahr_Basiskonto_FINAL.01.pdf



Kontakt: Cristina Martín Asensio - (0)331 58107676
c.martin@opferperspektive.de


Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin
des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg e.V.
Oranienstraße 53, 10969 Berlin

Fachstelle Antidiskriminierung der Opferperspektive e.V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 164, 14482 Potsdam

Migrationsrat Berlin e.V.
Oranienstraße 34, 10999 Berlin
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