Ende des Jahres 2013 setzte die Stadt Potsdam ein neues »Konzept zur Unterbringung in Wohnungen für asylsuchende und geduldete Personen« in Kraft. Positiv daran war, dass es für Flüchtlinge die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften bis zu ihrem Auszug in Wohnungen reduzierte. Negativ, dass darin als Voraussetzung für ihren Umzug in eine Wohnung eine sogenannte »Prüfung zur Wohnfähigkeit« eingeführt wurde. Ein Nichtbestehen dieser Prüfung führte zu einem weiteren Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft.
Dieses Verfahren bewertete die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg als diskriminierend. Es wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag geben, um die Grundrechtmäßigkeit zu prüfen. Dieses Gutachten bestätigt, dass die im Unterbringungskonzept vorgesehene sogenannte »Wohnfähigkeitsprüfung« im Sinne des Grundgesetzes diskriminierend und damit grundrechtswidrig ist. Zudem äußern die GutachterInnen massive datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber dem Verfahren.
Im März 2014 wurde die Sozialdezernentin und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt über das Ergebnis des Gutachtens in Kenntnis gesetzt und aufgefordert diskriminierende Praxis umgehend einzustellen.
Die Verantwortlichen teilten nun mit, dass die Landeshauptstadt Potsdam die »Wohnfähigkeitsprüfung« von Flüchtlingen vorerst aussetzt, bis eine verwaltungsinterne rechtliche Prüfung abgeschlossen ist.
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg begrüßt die vorläufige Aussetzung ausdrücklich. Dies zeigt, dass die Landeshauptstadt Potsdam Bedenken ernst nimmt und die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen durch ein diskriminierungsfreies Verfahren verwirklichen will.
Es bleibt zu wünschen, dass am Ende der Prüfung durch die Landeshauptstadt ein Ergebnis steht, welches die in dem Gutachten vorgeschlagenen Alternativvorschläge berücksichtigt.
Informationen: Katja Schlegel
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