Der Tod des Eberswalder Punks Falko Lüdtke wird erneut verhandelt

Falko Lüdtke
Falko Lüdtke

Im Dezember 2000 verurteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) den Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dieses Urteil wurde auf die Revision der Verteidigung aufgehoben und in seinem Schuldausspruch geändert. Nach Auffassung des Bundesgerichtshof (BGH) hatte, dass Landgericht Frankfurt (Oder) in seinem Urteil nicht ausreichend darlegen können, dass tatsächlich eine Körperverletzung vorlag. Der BGH wertete die Tat demgegenüber als fahrlässige Tötung. Das Landgericht Cottbus nunmehr erneut über das Strafmaß entscheiden.

Verhandlungstermin

Dienstag, 22.10.2002
10.30 Uhr
Landgericht Cottbus, Saal 100
Gerichtsstraße 3-4

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