In Cottbus-Sachsendorf stiegen etwa 20 – z.T. einschlägig bekannte – Rechtsextreme in die Bahn. Die Nazis grölten rassistische Parolen, randalierten und begannen, die Afrikaner mit Fußtritten und Faustschlägen zu attackieren. Nachdem drei Haltestellen später jemand die Notbremse gezogen hatte, stiegen die Nazis aus und bewarfen ihre Opfer durch die immer noch geöffnete Tür mit Flaschen, Bierdosen und Steinen. Drei der Angegriffenen mussten sich ambulant im Krankenhaus behandeln lassen, ein schwangeres Mädchen musste einige Tage dort verbringen.
Der Prozeß gegen 10 mutmaßliche Täter wurde schon im November 1999 eröffnet. Zur Sichtung eines weiteren Beweismittels und zur Ladung eines weiteren Zeugen wurde er aber bereits am ersten Verhandlungstag wieder ausgesetzt. Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befanden, wurden aus der Haft entlassen.
Am Freitag, dem 8. September 2000 um 8 Uhr wird dieser Prozess am Amtsgericht Cottbus fortgeführt. Vorerst sind 10 Verhandlungstage, jeweils montags, mittwochs und freitags, angesetzt. Den 10 Beschuldigten wird ein besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch sowie gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Der Überfall erregte – im Gegensatz zu etlichen anderen rechtsextremen Angriffen – überregionales Interesse. Fast zeitgleich hatten damals Cottbuser PolitikerInnen erklärt, dass es in Cottbus kein Problem mit Rechtsextremismus gäbe. Trotz der Aufmerksamkeit und trotz späterer »demonstrativer Spaziergänge für Toleranz« in Cottbus bleibt die Frage, was sich seitdem am Alltag der Opfer positiv geändert hat. Dieser Überfall ist einer von vielen im Land Brandenburg. Nicht nur für die in der Straßenbahn Angegriffenen sind solche Gewalttaten Teil einer rassistischen Normalität, sie sind die extreme Form einer gesellschaftlichen Diskriminierung, die z.B. Asylsuchende tagtäglich in der Ausländerbehörde, auf dem Sozialamt, im Supermarkt oder auf der Straße erleben können.
Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer können nicht auf den justiziellen Bereich beschränkt sein; sollen sie wirksam sein, können sie sich nicht bloß gegen Rechtsextremismus richten, sie müssen sich auch gegen den institutionellen, gegen den alltäglichen Rassismus wenden.
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