Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von Anfang an von einer Gewalttat ohne rechtsradikalen Hintergrund aus. Die Spekulationen gingen sogar bis dahin, daß es sich um eine Tat im rechtsradikalen Milieu handelt. Thilo R. wurde in diesem Zusammenhang selbst als rechter Krimineller bezeichnet.
Bei den Tätern handelt es sich um einschlägig bekannte Rechtsradikale aus Bernau, die vor Gewalt gegen andere nicht zurückschrecken. Seitens der Täter kam es immer wieder zu Pöbeleien gegen anders Denkende, Handelnde und Aussehende. Auch Thilo R. ist ein »Anderer«, der sich nicht an die beschränkten Normvorgaben seiner Täter halten wollte.
Thilo R. ist in Bernau nicht als rechter Jugendlicher aufgefallen.
Thilo R. wird statt dessen von anderen Jugendlichen, die ihn kennen, als Raver bezeichnet, einer der »Party« und nichts mit den »Arschlöchern zu tun haben wollte«. Leider hatte er das Pech, daß er genau in dem Haus untergebracht wurde, wo die Täter auch einmal wohnten und nach wie vor, ein- und ausgingen.
Thilo R. wurde angegriffen, weil er anders war, und weil er sich gegen die Täter zu Wehr setzte. Ihn als Rechtsradikalen zu bezeichnen, verunglimpft ihn. Vor diesem Hintergrund nicht von einer rechtsradikalen Motivation der Täter auszugehen, wird dem Geschehenen nicht gerecht und verharmlost die Tat.
Die Täter waren Rechtsradikale und in diesem Kontext haben sie auch die Tat begangen. Alles andere trägt zur Verharmlosung der Tatumstände und zur Beruhigung der Öffentlichkeit bei.