Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung

Erstaunt, aber auch wütend wirkten die beiden Angeklagten, als sie heute den Urteilsspruch des Amtsgerichts Potsdam vernahmen. Der arbeitslose Fliesenleger Sebastian M. (25) wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte Thomas L. (25) erhielt ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung und Nötigung eine Haftstrafe von neun Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

In ihrer Urteilsbegründung sah es die Richterin als erwiesen an, dass Thomas L. am 28. Dezember 2005 an der Straßenbahnhaltestelle Magnus Zeller-Platz in Potsdam den aus Indien stammenden Potsdamer Lila R. (44) zunächst rassistisch beleidigt und bespuckt hatte. Danach hatte der alkoholisierte Angeklagte das Opfer festgehalten, während der mitangeklagte Sebastian M. diesem in den Magen trat. Ein Obstmesser, das Lila R. daraufhin zur Abschreckung aus der Tasche gezogen hatte, verschaffte ihm soviel Abstand zu den Tätern, dass er in die Straßenbahn flüchten konnte. Danach wandte sich Thomas L. Mantej S. (34), dem ebenfalls aus Indien stammenden Begleiter von Herrn R., zu, und hinderte diesen durch Festhalten am Besteigen der Straßenbahn.

Die Angeklagten versuchten an beiden Verhandlungstagen, ihre Tat herunter zu spielen und sich selbst als Betroffene einer Gewalttat darzustellen. Das Gericht folgte jedoch der Aussage von Lila R., der als Nebenkläger durch den Anwalt Felix Isensee vertreten wurde. Herr R. zeigte sich heute zufrieden, als er von dem Urteil erfuhr. Er hatte es nach seiner Aussage vorgezogen, nicht mehr an der Verhandlung teilzunehmen. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Täter schon heute bekannt gaben, nicht in Berufung gehen zu wollen.

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