Berufungsverhandlung in Cottbus: Bewährungsstrafen für rechte Schläger nach dreieinhalb Jahren

Vor dem Landgericht Cottbus wurden heute drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten verurteilt. Wie das Gericht feststellte, hatten Marco G., Marco W. und David F. am 17. Mai 2007 gemeinschaftlich handelnd aus einer Gruppe heraus, 15 Berliner Camper angegriffen und zum Teil schwer verletzt.Der Angriff am Herrentag 2007 erfolgte, nachdem die Berliner Ausflügler sich gegen »Sieg Heil«- und »Heil Hitler«-Rufe geäußert hatten, die von einem vorbeifahrenden Spreewaldkahn gerufen worden waren. Rund eineinhalb Stunden später griffen mindestens zehn Insassen des Kahns, darunter die drei Angeklagten, die Berliner an. Sie schlugen ihnen mehrfach ins Gesicht, traten auf die Camper ein und stießen einige ins Wasser. Fünf der Berliner Ausflügler trugen Verletzungen davon.

Das heutige Gerichtsverfahren machte deutlich: Nur aufgrund der unzureichenden polizeilichen Ermittlungsarbeit mussten sich nicht weitere Täter vor Gericht verantworten. Die drei Schläger wurden zu Strafen von zehn, acht und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsfrist beläuft sich auf drei Jahre. Den drei Männern wurde zudem auferlegt, jeweils 1.000 Euro an die Opferhilfe zu zahlen.

Informationen Tobias Pieper
Telefon 0171 1935669
Quelle:OPP

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