Am Montag, den 28. Juni, findet vor dem Landgericht Potsdam die Berufungsverhandlung gegen Sebastian R. statt. Der ehemalige Bundesgeschäftsführer der inzwischen verbotenen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) war Ende 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Der Neonazi hatte am 4. November 2006 am Rande des alljährlichen neonazistischen »Märkischen Kulturtages« in Blankenfelde die Journalistin Andrea Röpke und einen Kollegen attackiert, die eine Zusammenkunft der HDJ beobachtet hatten. An der Versammlung nahmen etwa 200 Neonazis teil. Als die beiden Journalisten bemerkt wurden, flüchteten sie in einen Supermarkt. Dort wurde Frau Röpke von mehreren Angreifern zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschlagen. Ihr Kollege wurde gestoßen und gewürgt.
Wegen dieser Attacke wurde Sebastian R. am 12. Dezember 2008 vom Amtsgericht Zossen wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von einhundert Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Er hätte damit als vorbestraft gegolten. Gegen das Urteil legte der Neonazi Berufung ein. Das Gericht hatte in dem Angriff »keine politisch motivierte Tat« erkennen können. Der Neonazi habe »nicht aus der Gesinnung heraus gehandelt«. Stattdessen wertete es die Attacke als Angriff auf die Pressefreiheit.
Die HDJ führte Zeltlager durch, organisierte Reisen und andere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um Nachwuchs für die rechtsextreme Szene zu rekrutieren. Am 31. März 2009 verbot der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die HDJ mit sofortiger Wirkung. Grund für das Verbot war die im Verein betriebene »Heranbildung einer neonazistischen ›Elite‹« und die »ideologische (…) Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche durch Verbreitung völkischer, rassistischer, nationalistischer und nationalsozialistischer Ansichten im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote«.
Prozess 28. Juni 2010, 9:00 Uhr, Landgericht Potsdam, Justizzentrum, Saal 5
Informationen Dominique John
Telefon 0160 7967232
Siehe auch Funktionäre der »Heimattreuen Deutschen Jugend vor Gericht
Quelle:OPP