Thomas Merk* entfernt einen Naziaufkleber, der auf einer Straßenlaterne klebt. Dabei beobachtet ihn ein lokaler Neonazifunktionär und fordert von ihm, damit aufzuhören. Tage später klingelt es an Merks Haustür. Er wohnt im Hochparterre und sieht den Neonazi mit einem Kumpanen an der Sprechanlage stehen. Sie drohen, die Wohnung zu stürmen. Zwei Stunden später das Gleiche. Etwas später hämmert jemand direkt gegen die Wohnungstür. Merk öffnet aus Angst, sie würde eingetreten. Drei Männer drohen ihm Schläge an, zwingen ihm Handygespräche mit bekannten Neonazis auf, die ihm Gewalt androhen. Die drei kündigen an, regelmäßig wiederzukommen. Merk traut sich aus Angst vor Rache nicht eine Anzeige zu erstatten. Nachbarn, die ihn anfangs unterstützten, sind inzwischen ebenfalls eingeschüchtert. Merks Bluthochdruck steigt. Er kann nachts nicht schlafen, an Wochenenden nicht mehr alleine in seiner Wohnung sein. Er bekommt Panikattacken und sucht eine höher gelegene Wohnung, die er drei Monate später beziehen kann. Familie Mircovic ist aus dem Flüchtlingsheim in eine Wohnung in der Stadt gezogen. Gegenüber wohnt eine Frau, die der Familie keine Ruhe lässt. Mit dem Satz »geht zurück ins Asylantenheim« beginnt der Kleinkrieg. Sie beschimpft die Kinder, lauert ihnen auf, bespuckt sie, droht ihnen Schläge an und wirft Steinchen und Bierflaschen auf den Balkon. Sie hetzt ihre Bekannten und das Jugendamt gegen die Familie auf. Sie schart eine Gruppe um sich, in denen die Familie Nazis zu erkennen glaubt. Jeder in der Familie hat Angst um die anderen. Sie trauen sich kaum noch aus dem Haus und erstatten Anzeige. Die Polizei vor Ort meint allerdings, man könne da nicht viel machen und rät der Familie wegzuziehen. Einen politischen Hintergrund will die Polizei nicht erkennen. Heinz Schlüter will seinen Ruhestand in einem Dorf südlich von Berlin verbringen. Er hat guten Kontakt zum ebenfalls neu zugezogenen Nachbarn, bis dieser ihm Traktate über die »Ausschwitzlüge« aufdrängt. Schlüter verbittet sich das und beendet den Kontakt, woraufhin der Nachbar eine regelrechte Verleumdungskampagne gegen ihn startet. In Zeitungsanzeigen, im Internet, am dörflichen Bekanntmachungsbrett bezichtigt er ihn der Stasimitgliedschaft, des Drogenhandels, sogar des Mordes. Schlüter erstattet Anzeige, aber die Justiz bewertet die Vorfälle als Nachbarschaftsstreit. Schlüter erhält weiter neonazistische Schriften per Post und wird bei Ämtern von seinem Nachbarn verleumdet. Im Ort brüstet der sich mit guten Kontakten in »Kameradschafts«-kreise der nahegelegenen Kreisstadt, eine verklausulierte Gewaltdrohung, die im Dorf wohl verstanden wird. Nach und nach ziehen sich die anderen Nachbarn von Schlüter zurück, wollen »damit« nichts zu tun haben. Er hat Schlafstörungen, Herzrasen und kann sich nicht mehr von der Sorge lösen, militante Neonazis aus der Kreisstadt könnten sein Haus anzünden. Soweit drei Fälle aus der jüngsten Beratungspraxis. In der Arbeit der Opferperspektive nehmen Bedrohungsfälle viel Raum ein. Die starke Wirkung auf die Betroffenen speist sich aus dem allgemeinen Wissen um die Brutalität rechter Schläger, auch wenn die TäterInnen selbst nicht dafür bekannt sind. Für sie haben Bedrohungen eine ähnliche Funktion, wie die physische Gewalt: sie verleihen das Gefühl von Macht und schüchtern nicht nur die GegenerInnen, sondern auch deren Umfeld ein. In der Beratung geht es zunächst darum, gemeinsam mit den Betroffenen die Lage zu analysieren, Gefahren realistisch einzuschätzen und eine schnelle Entlastung zu verschaffen: eine Fensterfolie kann vor Steinwürfen schützen und so das Sicherheitsgefühl erhöhen, telefonische Erreichbarkeit von Bekannten tut es außerhalb der Wohnung. Ein solidarisches Netz ist das wichtigste und – wie die beschriebenen Fälle zeigen –, schwer aufzubauen bzw. zu erhalten. Anerkannte Autoritäten, wie z.B. OrtsbürgermeisterInnen, können hier eine wichtige Vorbild- und Schutzfunktion übernehmen. Nicht nur nach außen, sondern auch, in dem sie für die Bedrohten immer erreichbar sind. Die Polizei ist oft mit dieser subtileren Form von Gewalt überfordert und sieht wenig Eingriffsmöglichkeiten. Der Staatsanwaltschaft fehlt häufig die Sensibilität für den politischen Kontext. Bedrohungen gelten offiziell nicht als politisch motivierte Kriminalität, das Ausmaß der rechten Gewalt und ihre Bedeutung für den Alltag vieler Menschen wird in diesem Bereich überhaupt nicht erfasst. Tipps, wie man sich bei Bedrohungenschützen und Bedrohte unterstützen kann, hat Katrin Meinke beschrieben, zu finden in unserem Buch »Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt. An der Seite der Betroffenen beraten, informieren, intervenieren.«
*Alle Namen im Text sind verändert